Verhandlungen gescheitert

Die aussergerichtlichen Verhandlungen zwischen dem Verkehrsverbund Luzern (VVL) und der VBL zu den Rückzahlungen sind gescheitert. Die VBL und der Stadtrat wehren sich gegen die Vorwürfe des VVL.

Der Verkehrsverbund Luzern und VBL AG konnten sich nicht aussergerichtlich einigen. Bild: Bruno Gisi

Der Verbundrat sei seit Februar 2020 bestrebt, mit der VBL auf dem Verhandlungsweg eine Einigung über die Rückzahlung von 16 Millionen Franken zu finden», schrieb der Verkehrsverbund Luzern letzte Woche in einer Mitteilung. «Obwohl im Herbst 2020 ein Vereinbarungsentwurf unterschriftsreif vorlag, führten die intensiven Verhandlungen schlussendlich jedoch weder mit dem alten noch dem neuen VBL-Verwaltungsrat zu einem Ergebnis», erklärt Romeo Degiacomi, Mediensprecher des Verkehrsverbund Luzern. Für den Verbundrat sei stets eine einvernehmliche aussergerichtliche Lösung im Vordergrund gestanden. Im Bestreben dessen habe er dem neuen VBL-Verwaltungsrat im März 2021 nochmals einen letzten Lösungsvorschlag gemacht. «Der VVL war bereit, gegen sofortige Zahlung der 16 Millionen Franken einen Schlussstrich zu ziehen und im Gegenzug auf verschiedene Forderungen zu verzichten», betont Degiacomi. Das Ziel sei gewesen, für alle Parteien einen Schlussstrich zu ziehen und einen Rechtsstreit zu vermeiden.

 

VVL ist vom Stadtrat enttäuscht

Der VBL-Verwaltungsrat hat dem Verbundrat inzwischen mitgeteilt, nicht auf den Lösungsvorschlag des VVL einzutreten und ein gerichtliches Verfahren einer einvernehmlichen Lösung vorzuziehen. «Der Verbundrat bedauert ausserordentlich, nun den Rechtsweg beschreiten zu müssen. Er ist zudem enttäuscht über die aus seiner Sicht passive Haltung der Stadt Luzern als Alleinaktionärin der VBL», erklärt Degiacomi. 

Bei der Stadt kann man diesen Vorwurf nicht verstehen. «Wir haben von der VBL die Einführung des Rechnungslegungsstandards Swiss GAAP FER und eine Anpassung der Konzernstruktur gefordert», betont Finanzdirektorin Franziska Bitzi Staub. «Beides wurde per 1. Januar umgesetzt. Am 22. März hat sich der VVL erstmals in dieser Sache an den Stadtrat gewandt und ihn über die Verhandlungen mit der VBL bezüglich Rückforderung von Subventionen und die damit verbundenen Risiken informiert», erklärt Bitzi Staub weiter. «Der Stadtrat hat in seiner Antwort vom 31. März darauf hingewiesen, dass die Stadt die Aktionärsrechte wahrnimmt, aber weder eine Bestellerrolle innehat noch für die Subventionsprüfung zuständig ist», führt sie weiter aus. Die Geschäftsführung und die unternehmerische Verantwortung würden allein bei Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der VBL liegen.

 

«Die Ausgangslage ist nicht klar»

Auch bei der VBL wehrt man sich gegen die Vorwürfe: «Die VBL AG hatte dem Verkehrsverbund Luzern VVL das Angebot gemacht, die 16 Millionen Franken sofort zu zahlen. Jedoch nur mit der Bedingung, den Sachverhalt materiell-rechtlich unabhängig zu klären. Der VVL hat dieses Angebot abgelehnt», erklärt Renzo Simoni, seit knapp sechs Monaten Verwaltungsratspräsident der VBL AG. Er betont auch, dass der Verkehrsverbund Luzern an seiner früheren ultimativen Forderung zur Zahlung der 16 Millionen festgehalten habe. «Es gab diesbezüglich keinen anderen oder neuen Vorschlag. Für uns als Verwaltungsrat kam dies jedoch nicht in Frage, weil die Ausgangslage alles andere als klar, sondern hochkomplex ist.»

Der Verwaltungsrat befürchtet, bei einer Zahlung ohne rechtliche Klärung und neutrale Beurteilung die Sorgfaltspflicht zu verletzen. Darum wurde dem Verkehrsverbund der Hybridweg vorgeschlagen, welcher jedoch abgelehnt wurde.

Für Renzo Simoni ist auch befremdend, dass der VVL die VBL mit der SBB, BLS und Postauto in einen Topf wirft. Der VVL hatte in der Medienmitteilung geschrieben, dass mit Postauto, SBB und BLS, bei denen auch Missstände wegen Subventionen vorhanden waren, Lösungen gefunden werden konnten. «Die Fälle sind überhaupt nicht miteinander vergleichbar», sagt er. Die Medienmitteilung des Verkehrsverbunds sei vorverurteilend, was inakzeptabel sei. «Der Text ist so geschrieben, als hielten die VBL geschuldetes Geld zurück. Aber die Frage, ob das Geld geschuldet ist, ist ja gerade der Streitpunkt», merkt der Verwaltungsratspräsident an.

 

Rückforderung mittels Verfügung

Da keine einvernehmliche Lösung gefunden wurde, sehen sich der Verkehrsverbund und das Bundesamt für Verkehr gemäss der Medienmitteilung des VVL gezwungen, das Geld mittels Verfügung einzufordern. Neben den 16 Millionen Franken an zu viel bezogenen Abgeltungen fallen gemäss Subventionsgesetz zusätzlich Strafzinsen in der Höhe von zurzeit rund 5 Millionen Franken an, schreibt der VVL. Mit dem Scheitern der Vereinbarung verlangt der Verbund ausserdem freiwillig bezahlte Abfederungsleistungen an die Pensionskasse für die Jahre 2018 bis 2019 in der Höhe von rund einer Million Franken zurück, zu denen die VBL die vorgängige Zustimmung seitens des VVL nicht eingeholt haben soll.

Marcel Habegger/PD

Weitere Artikel zu «Mobilität», die sie interessieren könnten

Mobilität21.02.2024

Der Bus für Familien

Der Bus gehört zu VW wie das Matterhorn zur Schweiz. Der Bus ist so wichtig für die Marke, dass inzwischen gleich drei unterschiedliche Modelle die Geschichte…
Mobilität15.01.2024

Stromer in allen Grössen und Formen

Auch 2024 erwarten uns zahlreiche Autoneuheiten. Die Liste derjenigen, die ausschliesslich auf Verbrennungsmotoren setzen, ist kurz. Dafür gibt es, wie schon in…
Mobilität08.01.2024

SVP reagiert auf Entscheid des Stadtrats

Die SVP Stadt Luzern hat beschlossen, eine Initiative zur Realisierung der Cheerstrassenumfahrung zu starten. Sie will damit durchsetzen, dass es nicht zur…