Überschuldung vermeiden

Die SGV rechnet auch 2021 mit deutlichen Einbussen bei den Kundenzahlen. Der Bund und die Kantone sollen auf einen Teil der Rückzahlung eines 1989 gewährten Darlehens verzichten.

Auf welchen Betrag der Kanton Luzern verzichten soll, werden die Verantwortlichen diese Woche kommunizieren. Bild: PD

Der Bund und die fünf Anrainerkantone Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri und Schwyz haben der SGV im Jahr 1989 ein zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen für das Flottenerneuerungsprogramm und die Sanierung von Landestellen ausgerichtet. Zusammen mit einem teuerungsbedingten Nachtrag belief sich das gesamte, bedingt rückzahlbare Beitragsvolumen der beteiligten Kantone und des Bundes auf insgesamt 11,888 Millionen Franken. Dies schreibt der Kanton Schwyz in einer Mitteilung auf seiner Website. Der Betrag wurde nach einem Verteilschlüssel aufgeteilt. Der Beitrag des Kantons Schwyz belief sich auf gute eine Million Franken, was einem Anteil von 8,43 Prozent entspricht. Wie hoch der Betrag des Kantons Luzern ist, wollen die Luzerner Behörden gemeinsam mit der SGV diese Woche kommunizieren.

 

Frequenzeinbruch wegen Covid-19

Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet die SGV gemäss dem Bericht des Kantons Schwyz einen von der Covid-19-Krise verursachten Frequenzeinbruch von 55 Prozent und einen Jahresverlust von rund 8 Millionen Franken.

Da sich auch für das Jahr 2021 ein Jahresverlust abzeichnet, muss eine Sanierung der Bilanz in Angriff genommen werden, da sonst bei der Schifffahrtsgesellschaft bereits im ersten Quartal eine Überschuldung droht.

 

Anteilsmässiger Verzicht

Die SGV beantragt beim Bund und den fünf Anrainerkantonen einen teilweisen Verzicht auf die Rückzahlung des im Jahr 1989 (mit Nachtrag 1991) gewährten bedingt rückzahlbaren Investitionsbeitrags im Umfang von 6 Millionen Franken. Auf den Kanton Schwyz entfallen davon anteilsmässig 505 800 Franken. Mit Blick auf die hohe touristische Bedeutung der Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, diesem Verzicht zuzustimmen und damit die Überschuldung der SGV zu vermeiden. Diese Lösung funktioniert unter der Voraussetzung, dass sich der Bund und die fünf Kantone ihren Anteilen gemäss am Verzicht beteiligen.

PD/Marcel Habegger

 

Box: Parade erst im September
Wie die SGV auf ihrer Website schreibt, wird die Dampfschiff-Willkommens-Parade, die sonst jeweils die Saison eröffnet, dieses Jahr erst am 11. September stattfinden. Die erste Fahrt der «Stadt Luzern» nach der Revision findet aber bereits am 1. Mai statt. Abfahrt ist um 11.12 Uhr ab Luzern. 

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