Zweite Auffrischimpfung

Der Bund hat eine Impfempfehlung für Personen ab 80 Jahren ausgesprochen. Im Kanton können sich Impfwillige ab 80 Jahren seit letzter Woche für eine zweite Auffrischimpfung anmelden.

Die 2. Auffrischimpfung ist seit letzter Woche für Personen ab 80 Jahren möglich. Bild: P. Amrein/LZ

In der Woche von 27. Juni bis 3. Juli ist im Kanton Luzern der Sieben-Tage-Schnitt bestätigter Covid-19-Fälle um 50 Prozent auf 1574 Fälle angestiegen. Die Fallzahlen sind damit auch im Kanton Luzern wieder am Steigen. In den Spitälern befinden sich wieder mehr Covid-Patienten in Behandlung, wobei die Krankheitsverläufe meistens relativ mild sind und es sich im ­Vergleich zu früheren Wellen absolut ­betrachtet um weniger Fälle handelt.

Personen ab 80 Jahren haben aufgrund ihres Alters das höchste Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken. Der Schutz gegen schwere Erkrankungen und Hospitalisationen nimmt bei dieser Altersgruppe nach der Impfung schneller ab als bei jüngeren Personen. Um Personen im Alter ab 80 Jahren möglichst gut vor einer Infektion und schweren Erkrankungsverläufen zu schützen, empfehlen die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der aktuellen epidemiologischen Situation eine weitere Auffrischimpfung für diese Personengruppe. Eine weitere Auffrischimpfung erhöht gemäss dem Kanton ­diesen Schutz zumindest kurzfristig.

Im Kanton Luzern werden diese zweiten Auffrischimpfungen mit Spikevax (Moderna) und Comirnaty (Pfizer) an folgenden Standorten (siehe Box) und ausschliesslich auf Online-Voranmeldung oder telefonische Voranmeldung angeboten. Anmeldungen per Online-Voranmeldung und auf telefonischem Weg werden seit Mittwoch, 6. Juli, 12 Uhr, entgegengenommen. Ein spontanes Impfen ohne Anmeldung ist an keinem Standort möglich. Die Impfaktionen in den Alters- und Pflege­heimen erfolgen in enger Absprache zwischen der Dienststelle Gesundheit und Sport, Curaviva Luzern und den einzelnen Alters- und Pflegeheimen. Verschiedene Apotheken und Arztpraxen werden die Impfung ebenfalls anbieten.

Aufgrund der momentanen epidemiologischen Situation in der Schweiz empfehlen EKIF und BAG weiterhin keine weiteren Auffrischimpfungen für alle anderen Personengruppen. Eine solche ist in der jetzigen Situation nicht notwendig, da ­jüngere und immungesunde Personen durch die erste Auffrischimpfung vor einer schweren Covid-19-Erkrankung genügend gut geschützt sind. Der Bundesrat hat am 10. Juni entschieden, dass sich Personen auf eigene Kosten für eine zweite Auffrischimpfung anmelden können, falls sie dies wünschen. Die zweite Auffrischimpfung («Reise­impfung») ist in erster Linie ein Angebot für Reisende, deren Covid-Zertifikat abgelaufen ist oder wenn das Zielland eine ­aktuelle Impfung verlangt. Diese Impfung kostet 60 Franken und muss selber bezahlt werden. Zugelassen sind Personen ab zwölf Jahren, deren erste Auffrisch­impfung mindestens vier Monaten zurückliegt. Weitere Informationen für den Kanton Luzern finden Sie auf der Website des Kantons Luzern.

Zweite Auffrischimpfung im Herbst

Zum heutigen Zeitpunkt geht der Bund aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage davon aus, dass eine zweite Auffrischimpfung für die breite Bevölkerung im Herbst stattfinden wird. Zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Impfstoff dies erfolgen wird, ist gegenwärtig noch nicht klar. Der Kanton Luzern ist auf verschiedene Szenarien vorbereitet und wird, wie der Kanton in einer Mitteilung scheibt, in der Lage sein, die Bevölkerung zeitnah zu ­impfen.

PD

Anmeldung und Orte

Online-Anmeldung und telefonische Anmeldung

• Telefonische Anmeldung für die Standorte des Luzerner Kantonsspitals:  Telefon 0848 553 433, seit Mittwochmittag, 6. Juli, täglich von 8 bis 16 Uhr

• Link zur Online-Anmeldung für die Standorte des Luzerner Kantonsspitals (freigeschaltet ab Mittwochmittag, 6. Juli 2022)

• Telefonische Anmeldung für die übrigen Standorte: Telefon 041 228 45 25

• Link zur Online-Anmeldung für die übrigen Standorte

 

Impfstandort in der Region

• Luzerner Kantonsspital, Luzern

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