Wie gross soll die Einschränkung sein?

Im Parlament stand die SP ziemlich alleine da. Wie sieht es am 12. März aus? Dann stimmt die Bevölkerung über die Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» ab.

Prozentualer Anteil an Zweitwohnungen zur Kurzzeit- vermietung am Gesamtwohnungsbestand pro Quartier. Quelle: Stadt Luzern

Geht es nach dem Stadtrat und der Mehrheit des Parlaments (32 zu 14 Stimmen), sollen die Regeln für die Airbnb angepasst werden, allerdings nicht so streng, wie dies das Komitee «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» will. Gemäss der Mehrheit des Parlaments würde die Initiative Airbnb in der Stadt Luzern praktisch verbieten.

Auf Quartier-Rundgängen hat das Initiativkomitee die letzten Tage aufgezeigt, wo sich diese Airbnb vor allem befinden – unter anderem in der Neustadt, in der Altstadt, im Wey- und im Bruchquartier. Geht es nach dem Gegenvorschlag dürften in den Quartieren Altstadt/Wey, Bruch/Gibraltar, Hirschmatt/Kleinstadt und Neustadt/Voltastrasse maximal 1,5 Prozent aller Wohnungen länger als 90 Nächte für Kurzzeitvermietungen zur Verfügung stehen. «Der Gegenvorschlag befeuert die Entwicklung sogar, weil die darin vorgesehenen Quoten im Zentrum bereits ausgeschöpft sind. Also suchen sich Spekulanten halt im nächsten Quartier ein Haus, wo sie die Mieter:innen rausschmeissen und danach Business- Apartments installieren können», befürchtet Mario Stübi, Mitglied der SP und Mitinitiant der Initiative. Er ist auch der Meinung: «Mit der Quote wird die Zerstörung von Wohnraum staatlich legalisiert, und unsere Behörden werden Teil des Spiels. So geht das nicht! Diese Verantwortungslosigkeit gegenüber der Bevölkerung darf niemals eingeführt werden. Nur die Initiative garantiert einen Wachstumsstopp und den Erhalt von Wohnungen.»

«Untervermietung wäre möglich»

Die Initiative fordert Beschränkung von 90 Vermietungstagen. Sprich: Wohnungen dürften pro Jahr maximal 90 Tage pro Jahr vermietet werden – verreist jemand ein halbes Jahr, dürfte die Wohnung also nicht untervermietet werden, befürchten die Gegner der Initiative. Stübi relativiert: «Die gewöhnliche Untermiete, wie sie das Mietrecht vorsieht, wäre problemlos möglich. Denn mit einer Untermiete lässt sich per Gesetz keine übermässige Rendite erzielen. Wer also für ein Jahr auf Reisen geht und die Wohnung nicht aufgeben möchte, kann sie in dieser Zeit problemlos untervermieten. Wer eine Wohnung hat und diese aus finanziellen Interessen ab und zu an Tourist:innen vermieten möchte, kann das für insgesamt drei Monate pro Jahr tun. Wer dies nur mit einem Zimmer der Wohnung machen möchte, ist nicht an dieses Maximum gebunden und kann dies dauerhaft tun», erklärt Stübi.

Der Stadtrat will denn auch nur jene Wohnungen regulieren, die nicht dauerhaft von einer Person bewohnt werden – sogenannte Zweitwohnungen. In einem Reglement soll, wenn es nach der Mehrheit des Parlaments und des Stadtrats geht, festgehalten werden, dass Zweitwohnungen grundsätzlich bis maximal 90 Nächte pro Jahr für Kurzzeitaufenthalte vermietet werden dürfen. Um für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Luzern genügend Ferien- und Businesswohnungen zur Verfügung zu stellen, sollen Zweitwohnungen entgegen dem Vorschlag der Initiant:innen aber auch länger vermietet werden dürfen, da sie erst dann wirtschaft­lich rentabel sind. Dazu bräuchte es allerdings eine Bewilligung.

Marcel Habegger

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