Weitere Massnahmen vom Kanton

Nach dem Bund hat der Regierungsrat weitere Massnahmen im Kampf gegen Covid-19 beschlossen. So sind beispielsweise bis am 22. Januar auch Sportzentren und Museen geschlossen.

Derzeit stecken sich im Kanton Luzern jeden Tag durchschnittlich mehr als 200 Personen mit dem Coronavirus an; die Tendenz ist seit einigen Tagen steigend. Auffällig viele Infektionen werden bei den 20- bis 40-jährigen sowie den über 80-jährigen Personen verzeichnet. Gleichzeitig gibt es Hinweise, dass sich Personen trotz Symptomen nicht testen lassen, um nicht in Isolation gehen zu müssen oder um nicht für die Quarantäne von anderen verantwortlich zu sein. Das ist problematisch, weil in diesen Fällen die Infektionsketten nicht unterbrochen werden können.

Der Reproduktionswert liegt aktuell über 1 (1,06), und im Kanton Luzern sind seit dem 1. November bis gestern Donnerstag 103 Personen im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. Die Spitäler in der Zentralschweiz sind trotz der Verteilung der Intensivpflegepatienten auf andere Kliniken innerhalb und ausserhalb der Zentralschweiz sehr stark ausgelastet, und es sind gegenwärtig nur noch sehr wenige Kapazitäten verfügbar.

 

Regierungsrat ergänzt Massnahmen 

Da die Fallzahlen im Kanton Luzern auf hohem Niveau wieder ansteigen, hat der Regierungsrat zusätzliche kantonale Massnahmen beschlossen. Sie betreffen namentlich Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen, Indoorsportanlagen, das Sexgewerbe, den ÖV sowie das Homeoffice. Diese Massnahmen gelten seit vergangenem Samstagabend. Für das Publikum geschlossen sind: Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen, namentlich Museen, Galerien, Kinos, Casinos, Spielsalons, Bowling- und Billardzentren, Indoorsportanlagen wie Turnhallen, Tennishallen, Reithallen, Eissporthallen und Kletterhallen sowie Hallenbäder, Wellnesszentren, Fitnesszentren und Tanzstudios. Ausnahme: Nutzung der Sportanlagen durch die obligatorischen Schulen, Leistungssportlerinnen und -sportler, die einem Nationalkader angehören, und Profi-Sportteams; vorbehalten bleiben allfällige Vorgaben des Bundes zu den Öffnungszeiten und zum Betrieb. Offen bleiben dürfen zudem auch Hallenbäder, Fitness- und Wellnesseinrichtungen in Hotels für Hotelgäste. Geschlossen sind auch Bibliotheken, Mediatheken und Archive, ausgenommen für die Ausleihe und Jugendtreffs. Weiterhin geschlossen bleiben Erotik- und Sexbetriebe, zusätzlich sind neu alle Angebote von Sexarbeit, einschliesslich solcher in privaten Räumlichkeiten und auf der Strasse, verboten.

Im öffentlichen Verkehr musste das eigenfinanzierte Nachtnetz-Angebot der Transportunternehmen auf den Linien des öffentlichen Personenverkehrs eingestellt werden. Zudem soll von den Unternehmen Homeoffice ermöglicht werden.

 

Auch in Schulen Anpassungen

Auch an den Schulen gibt es aufgrund der derzeitigen Lage weitere einschränkende Massnahmen. Sie betreffen primär Schulanlässe, den Sport- und den Musikunterricht sowie die Hauswirtschaft. Die entsprechenden Rahmenschutzkonzepte wurden für die verschiedenen Schulstufen aufgrund der aktuellen Beschlüsse angepasst, die bisherigen Massnahmen gelten auch weiterhin.

Für Regierungsrat Marcel Schwerzmann ist es wichtig und richtig, die Schulen weiterhin im Präsenzunterricht zu führen und so weit wie möglich auf Fernunterricht zu verzichten. «Hier sind wir gut aufgestellt und können mit den bewährten Schutzkonzepten einen weitgehend normalen Schulbetrieb aufrechterhalten», erklärt der Bildungs- und Kulturdirektor. Dennoch sind einzelne Verschärfungen notwendig, um Ansteckungen zu vermeiden. Die Einschränkungen im Bildungsbereich gelten von Montag bis voraussichtlich zu den Fasnachtsferien beziehungsweise teilweise bis zu den Osterferien.

Weiter als die Bundesvorgaben gehen die kantonalen Vorgaben für folgende Institutionen im Kulturbereich: Museen und Theater bleiben bis am 22. Januar 2021 ganz geschlossen. In Bibliotheken schliessen die Lese- und Arbeitsplätze, die Ausleihe von Büchern bleibt offen.

Die von Bund und Kanton erlassenen Massnahmen haben zum Ziel, die Infektionszahlen schnell und deutlich zu senken, die Zahl der schweren und tödlichen Krankheitsverläufe zu reduzieren. Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf: «Im Weiteren haben die Massnahmen zum Ziel, die Voraussetzungen des Bundes zu erfüllen, um das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben sobald wie möglich wieder zu normalisieren.» Diese Voraussetzungen sind, dass der Reproduktionswert während mindestens 7 Tagen unter 1 und die 7-Tages-Inzidenz während mindestens 7 Tagen unter dem Schweizer Schnitt liegt und dass im Kanton ausreichende Kapazitäten im Contact-Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sind. 

 

Festtage im engsten Familienkreis

Der Gesundheits- und Sozialdirektor appelliert an die Luzerner Bevölkerung, die Abstands- und Hygieneregeln insbesondere auch über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel einzuhalten und so wenige Menschen wie nur möglich zu treffen. Einen speziellen Appell richtet er an die Angehörigen von Personen, die in einem Alters- und Pflegeheim leben: «Normalerweise gehen über die Festtage viele Bewohnerinnen und Bewohner zu ihren Familien nach Hause, oder die Institutionen organisierten Weihnachtsfeiern mit Beteiligung der Angehörigen. Ich bitte Sie, dieses Jahr darauf zu verzichten, Ihre Liebsten zu sich nach Hause zu nehmen. Es besteht das Risiko, dass sich die Bewohnenden auswärts mit dem Coronavirus anstecken und dieses bei ihrer Rückkehr in die Institution einschleppen.» Curaviva Luzern empfiehlt, Festivitäten nur intern abzuhalten, ohne Angehörige. Auf auswärtige Familienfeste soll verzichtet werden. Dennoch wurden auch Verhaltensregeln für auswärtige Festivitäten festgelegt, wobei bei einer Rückkehr in die jeweilige Institution vermutlich eine Quarantäne für die Dauer von bis zu zehn Tagen unumgänglich ist.

PD

 

Details zu den Massnahmen auf www.lu.ch

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