Was erlaubt ist – was nicht
Die Behörden hoffen, dass die Luzernerinnen und Luzerner vernünftig sind und auf jegliches Fasnachtstreiben verzichten. Urs Wigger, Mediensprecher der Luzerner Polizei, erklärt, welche Regeln gelten.
Urs Wigger, es gilt ein Veranstaltungsverbot. Heisst das also, es ist 2021 generell keine Fasnacht erlaubt in Luzern?
Es gilt ein generelles Veranstaltungsverbot, unabhängig von der Personenanzahl. Somit sind im Kanton Luzern, wie in der ganzen Schweiz, keine eigentlichen Fasnachtsaktivitäten möglich.
Was genau beinhaltet ein Veranstaltungsverbot?
Als eine Veranstaltung im Sinne der Bundesverordnung gilt ein zeitlich begrenzter, in einem definierten Raum oder Perimeter stattfindender und geplanter öffentlicher oder privater Anlass. Darunter fallen somit die unterschiedlichsten geplanten Zusammenkünfte. Die Ausnahmen sind in der Verordnung des Bundes geregelt.
Dürfen fünf Personen, verkleidet und mit dem richtigen Abstand, durch die Stadt Luzern laufen, oder gilt das auch bereits als Veranstaltung?
Dies hängt von den weiteren konkreten Umständen ab. Der Führungsstab des Kantons Luzern hat vergangene Woche das schweizweit geltende Versammlungs- und Veranstaltungsverbot in Erinnerung gerufen und an die Zurückhaltung der Bevölkerung appelliert.
Dürfen sie auch musizieren?
Wie erwähnt gilt ein Veranstaltungsverbot. Wenn diese Personen musizierend durch die Gassen ziehen, verstossen sie gegen diese Bestimmung.
Darf man alleine mit meiner Trompete am Morgen um 5 Uhr musizierend durch die Luzerner Strassen ziehen?
Das Veranstaltungsverbot gilt, unabhängig von der Anzahl Personen. Wir appellieren an die Bevölkerung, gänzlich auf sämtliche Fasnachtsaktivitäten zu verzichten. Das Ziel ist, alle unnötigen Kontakte und Infektionen zu vermeiden – auch während der Luzerner Fasnacht.
Werden Personen gebüsst, die sich nicht an die Regeln halten?
Die Polizei wird nach Möglichkeit intervenieren und den Dialog suchen. Die zu treffenden Massnahmen hängen von der Situation vor Ort ab. Denkbar sind je nach Situation eine Verwarnung, eine Wegweisung, eine Ordnungsbusse oder eine Beanzeigung. Das Ziel der Polizei ist nicht, möglichst viele Bussen auszustellen oder Personen zu beanzeigen, sondern die Anordnungen des Bundesrats zum Schutz der Bevölkerung durchzusetzen.
Wie hoch würde eine Busse sein?
Die Ordnungsbussen wurden vom Bund festgelegt. Diese bewegen sich im Rahmen von 50 bis 200 Franken. Bei einer Anzeige liegt die Festsetzung der Busse bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Nochmals: Das Ziel der Polizei ist nicht, möglichst viele Personen zu büssen oder zu beanzeigen, sondern die geltenden Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung durchzusetzen.
Weshalb hat man in Luzern für den Donnerstagmorgen früh nicht einfach ein Ausgehverbot verhängt? Wäre dies nicht viel einfacher gewesen?
Eine Verhängung eines Ausgehverbotes liegt nicht in der Zuständigkeit der Polizei. Diese Frage müsste der Regierungsrat beantworten.
Marcel Habegger
Box: Verschiedene Persönlichkeiten rufen zum Verzicht auf
«Veranstaltungen sind verboten. Bitte haltet euch an die Vorschriften»: Das ist die Kernaussage aus Videobotschaften, in denen sich Fasnächtler, Politiker und Behördenmitglieder an die Bevölkerung richten. Sie alle rufen dazu auf, dieses Jahr auf die rüüdigen Tage und das närrische Treiben zu verzichten.
Link: www.lu.ch/fasnacht2021