Warnung vor weiteren Massnahmen
Der KMU- und Gewerbeverband stellt die Schliessung der Restaurants in Frage und ist gegen flächendeckende Branchenlösungen.
Der Bundesrat hat am 6. Januar bekannt gegeben, dass die am 18. Dezember beschlossenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus um fünf Wochen bis Ende Februar verlängert werden sollen. Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern (KGL) begrüsst die frühzeitige Kommunikation. Gleichzeitig warnt er vor den Folgen der Massnahmen.
«Die Wirtschaft hat in den vergangenen Monaten bewiesen, dass die Schutzkonzepte funktionieren und keine Hotspots ausgemacht werden können», sagt Gaudenz Zemp, Direktor des KGL. «Im Gegenteil: Die Schutzkonzepte werden unter grossem Aufwand und zu Lasten der Unternehmungen laufend verbessert und präzisiert. Wäre dem nicht so, hätten viele Betriebe schliessen müssen, da das Personal an Corona erkrankt wäre», führt Zemp weiter aus. «Eine solche Entwicklung war aber nie zu beobachten.» Der KGL ist weiterhin der Überzeugung, dass die Massnahmen in der Wirtschaft auf individuelle Schutzkonzepte in den Branchen abgestellt werden sollten. Der Nutzen bei der Schliessung einer ganzen Branche dagegen, wie es aktuell bei der Gastronomie der Fall ist, bleibe fragwürdig. Demgegenüber stehen hohe wirtschaftliche und gesellschaftliche Kosten. Umso mehr gelte es, zusätzliche Verschärfungen der Massnahmen zu vermeiden. «Die Wissenschaft hat bisher wenig belastbare Zahlen und keine Evidenz geliefert, welche die Schliessung von Betrieben als Massnahme rechtfertigen. Ausserdem hatten die Schliessungen von Gastro- und Detailhandelsbetrieben wie auch schon beim ersten Lockdown keine signifikante Veränderung der Fallzahlen zur Folge», kommentiert Zemp die Entwicklungen. Wenn aber die Politik dennoch entsprechende Entscheide fällt, so wird der KGL diese mittragen. Er erachtet es dann aber als Selbstverständlichkeit, dass der Bund die weiterhin nicht gedeckten Fixkosten der betroffenen Betriebe grossmehrheitlich übernimmt. Dabei soll es keine Branchenlösungen geben, sondern die Betroffenen sollen individuell beurteilt und unterstützt werden. Der KGL fordert die Luzerner Regierung auf, dem Bundesrat eine entsprechende Vernehmlassungsantwort zu geben.
Dabei hält der KGL an seinem Konzept fest, welches eine unkomplizierte und grosszügige Vergabe von Krediten vorsieht, welche später in À-Fonds-perdu-Mittel umgewandelt werden können. «Diese Lösung bringt die Flexibilität und Handlungsfreiheit, welche die sehr volatile Situation mit ihren grossen Unsicherheiten erfordert. Gerade die Luzerner KMU-Wirtschaft ist an der Vermeidung eines umfassenden Lockdowns als Folge der Überlastung des Gesundheitswesens interessiert», so Zemp.
PD