Verwaltungsrat wird ausgewechselt

Der Luzerner Stadtrat hat am Freitag den Bericht zum Subventionsstreit bei den VBL öffentlich gemacht. Zudem nimmt er die Rücktrittsangebote der Verwaltungsräte an. Der VVL prüft seinerseits eine Strafanzeige und verlangt eine sofortige Rückzahlung.

Der Stadtrat nimmt die Rücktrittsangebote von Yvonne Hunkeler (2. v. r.), Silvana Beeler Gehrer und Jon Bisaz (2. v. l.) an. Markus Lötscher tritt aus beruflichen Gründen ab. Auch Stadtrat Martin Merki (links) zieht sich aus dem VBL-Verwaltungsrat zurück. Bild: PD

Im Juni hat der Stadtrat unter Einbezug der Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Kanzlei Recht und Governance, Bern, den Auftrag für eine unabhängige Untersuchung erteilt. Dabei ging es um die Rolle der VBL-Gruppe, der Stadt Luzern als Eignerin und weiterer Beteiligter im Zusammenhang mit der Abgeltung von Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs. Seit Anfang Oktober liegt dem Stadtrat der Bericht vor. Am Freitag informierte der Stadtrat die Medien und machte den Bericht öffentlich.

Der Untersuchungsbericht kommt zum Schluss, dass die VBL im Zeitraum von 2010 bis 2017 eine Verrechnungspraxis verfolgt haben, die zu überhöhten Abgeltungen für die Erbringung von Dienstleistungen im öffentlichen Verkehr geführt hat. Im Raum stehen verrechnete Kapitalkosten der Jahre 2010 bis 2017, die um rund 16 Millionen Franken höher waren als die effektiven Kosten. «Juristisch gibt es noch mehrere ungeklärte Fragen. Die genaue Höhe und die Modalitäten der Rückerstattung werden daher noch weiter zu verhandeln sein», sagt Stadtpräsident Beat Züsli.

Der Bericht kommt auch zum Schluss, dass sich Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der VBL AG nicht einwandfrei verhalten haben. Insbesondere die explizite Bestätigung in der Zielvereinbarung 2017–21, dass im abgeltungsberechtigten Regional- und Ortsverkehr keine Gewinnzuschläge beziehungsweise Eigenkapitalzinsen eingerechnet wurden, ist gemäss unabhängiger Untersuchung nicht korrekt.

Der Bericht hält jedoch fest, dass eine Absicht zur persönlichen Bereicherung weder bei der Geschäftsleitung noch beim Verwaltungsrat erkennbar sei; allerdings war die Erreichung der Zielgewinne ein Element bei der Berechnung der variablen Lohnanteile.

 

VVL prüft Strafanzeige

Der Stadtrat hat entschieden, nicht von sich aus eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der VBL einzureichen. Der Verbundrat des Verkehrsverbunds Luzern (VVL) hält an der Rückforderung zu viel bezahlter Abgeltungen gegenüber der Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) jedoch fest. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem vorliegenden Bericht wird der Verkehrsverbund, gestützt auf das Staatsbeitragsgesetz, strafrechtliche Schritte prüfen, um Klärung zu erhalten, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. 

Beim Verkehrsverbund erwartet man neben einer sofortigen, neuen Einsetzung im Verwaltungsrat ebenfalls eine sofortige Rückzahlung der 16 Millionen Franken. «Das sind öffentliche Gelder, die zum Teil Luzerner Gemeinden und dem Kanton gehören», betont Romeo Degiacomi, Mediensprecher Verkehrsverbund Luzern. Der VVL zeigt kein Verständnis, dass die Rückzahlung der öffentlichen Gelder nochmals in Frage gestellt wird. «Die bisherigen Untersuchungen zeigen klar, dass zu viel Abgeltungen geleistet wurden. Die Höhe der Summe von 16 Millionen wurde bereits ermittelt», so Romeo Degiacomi weiter. Der Stadtrat hatte noch im Juli dieses Jahres dem Verwaltungsrat der VBL AG empfohlen, seinen Entscheid für oder gegen eine Rückzahlung unter Berücksichtigung aller Aspekte zu fällen.

Der Bericht bescheinigt, dass der Stadtrat als Gremium keine Kenntnis über die Problematik der Holdingstruktur und der damit verbundenen Verrechnungspraxis hatte. Insbesondere hatte der Stadtrat keinen Anlass zur Annahme, dass die Dividende nur dank der beschriebenen Verrechnungspraxis und der Umgehung der gesetzlichen Vorgaben möglich war.  Der Informationsfluss zwischen dem Stadtrat als Eignervertreter und der VBL hat jedoch beidseitig nicht optimal funktioniert. Im Bericht heisst es etwa: «Die Einsitznahme im Verwaltungsrat erweist sich weder als Vorteil für die Stadt noch, wegen mangels vorhandenen Fachwissens, als nützlich für das Unternehmen.»

 

Stadtrat nimmt Rücktritte an

Ende September hat der Verwaltungsrat der Verkehrsbetriebe Luzern AG öffentlich über die Rücktrittsangebote von drei Mitgliedern sowie des Direktors informiert. Das Verhältnis zur Stadt und insbesondere zum Stadtrat sei «zerrüttet».
Nachdem der Stadtrat den Untersuchungsbericht zur VBL AG gelesen hat, traf er sich mit dem Verwaltungsrat zu einer Aussprache. Dabei informierte der Stadtrat, dass er die Rücktrittsangebote von drei Mitgliedern des Verwaltungsrats unabhängig von den Ergebnissen des Untersuchungsberichts annimmt.

Nach der nicht abgesprochenen und einseitigen öffentlichen Information des Verwaltungsrats sei das Vertrauensverhältnis stark belastet. Dass der Verwaltungsrat der Verkehrsbetriebe Luzern AG in seiner Stellungnahme an die Kanzlei Recht und Governance eine komplette oder teilweise Veröffentlichung des Untersuchungsberichts in Aussicht gestellt hat, war aus Sicht des Stadtrates ein nicht wiedergutzumachender Vertrauensmissbrauch gegenüber der Stadt als Auftraggeberin des Berichts. Die Erkenntnisse aus dem Bericht haben den Stadtrat in seinem Entscheid weiter bestärkt.

An der Aussprache zwischen Stadtrat und Verwaltungsrat VBL wurde gemeinsam festgehalten, dass der Übergang geordnet erfolgen soll. Dies bedeutet, dass der Stadtrat als Vertreter der Alleinaktionärin möglichst rasch an einer ausserordentlichen Generalversammlung einen Übergangsverwaltungsrat aus mindestens drei Personen bestimmen wird. Bis dahin bleiben die bestehenden Mitglieder in der Verantwortung. Die Finanzdirektion als zuständige Stelle für das Beteiligungsmanagement wird zuhanden des Stadtrates Vorschläge erarbeiten. Für den Übergangs-VR geht es zuerst darum, die Krise zu bewältigen. Der Stadtrat hofft, den definitiven oder zumindest erweiterten Verwaltungsrat an der ordentlichen Generalversammlung nächstes Jahr wählen zu können.

Auf das Rücktrittsangebot des Direktors der VBL Norbert Schmassmann tritt der Stadtrat nicht ein. Dies liegt gemäss dem Stadtrat in der Verantwortung des Verwaltungsrats.

 

Merki zieht sich aus VR zurück

Der Untersuchungsbericht zeigt gut auf, dass auf Basis von Beteiligungsreglement und Richtlinie die Rolle des städtischen Vertreters im Verwaltungsrat der VBL zu wenig geklärt ist. Der Bericht rät, die Einsitznahme von Mitgliedern des Stadtrates kritisch zu hinterfragen, und verweist darauf, dass gemäss neuerer Lehre «auf die Einsitznahme mit Vertretungen der Exekutive im Regelfall zu verzichten sei». Martin Merki hat deshalb dem Stadtrat bekannt gegeben, dass er sich aus dem Verwaltungsrat der VBL zurückzieht. Der Stadtrat unterstützt dieses Vorgehen. Martin Merki ist es ein Anliegen, damit auch den Weg frei zu machen für einen Neuanfang mit einem vollständig neu besetzten Verwaltungsrat. Er kann sich so voll auf seine Aufgabe als Sozial- und Sicherheitsdirektor konzentrieren. Zudem ist er zusammen mit dem Führungsstab und den Dienstabteilungen momentan als oberster Leiter der städtischen Krisenorganisation besonders stark mit den Herausforderungen der Corona-Pandemie gefordert.

Der Stadtrat prüft, ob die städtische Vertretung im Übergangsverwaltungsrat der VBL durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung gewährleistet werden kann. Dadurch gewinnt der Stadtrat bei den notwendigen Aufbereitungsarbeiten und Diskussionen rund um die VBL wieder mehr Handlungsspielraum und Entscheidungsfähigkeit, denn der Stadtrat kann auch bei diesen Themen wieder in vollständiger Zusammensetzung tagen. Martin Merki befand sich bisher bei Beratungen und Beschlüssen im Zusammenhang mit den VBL im Ausstand

PD

 

Box: Hintergrund

In den Jahren 2010 bis 2017 waren kalkulatorische Zinsen Bestandteil der Leistungsverrechnung zwischen der Muttergesellschaft Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) und ihrer Tochterfirma VBL, welche die Leistungen im öffentlichen Personenverkehr erbringt. Dabei wurden bei der Leistungsverrechnung nicht nur die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Durch die Einrechnung kalkulatorischer Zinsen der VBL-Tochtergesellschaft wurden gegenüber dem Verkehrsverbund Luzern (VVL) höhere Zinskosten geltend gemacht. Bei der Festlegung der kalkulatorischen Zinsen wurde zudem dem gesunkenen Zinsniveau nicht Rechnung getragen. Über die Jahre 2010 bis 2017 kumulierte sich ein Betrag von rund 16 Millionen Franken. Indirekt flossen im genannten Zeitraum diese zu viel bezogenen Gelder in Form von Dividendenzahlungen in der Höhe von rund 8 Millionen Franken auch an die Stadt Luzern. Bereits 2012 beanstandete der Verkehrsverbund Luzern (VVL) erstmals beim Bundesamt für Verkehr (BAV) die damalige Verrechnungspraxis der VBL. Infolgedessen änderten die VBL nach der Postauto-Affäre ab 2018 ihre Verrechnungspraxis.

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