Urnengang am 21. Januar
Am 21. Januar 2024 wird in der Stadt Luzern über das Budget und die Teilrevision der Gemeindeordnung abgestimmt.
Der Grosse Stadtrat hat am 16. November das Budget 2024 verabschiedet. Es beinhaltet eine Steuerfussreduktion von einer Zwanzigsteleinheit auf neu 1,65 Einheiten. Dies führt zu einem obligatorischen Referendum mit einer Volksabstimmung am 21. Januar 2024. Deshalb hat die Stadt Luzern zu Beginn des Jahres 2024 kein rechtskräftiges Budget. Solange 2024 kein Budget festgesetzt ist, darf der Stadtrat gemäss Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) nur Ausgaben tätigen, die für die ordentliche und wirtschaftliche Verwaltung unerlässlich sind. Dies bedeutet, dass die in der budgetlosen Zeit nicht zwingend vorgeschriebenen Ausgaben grundsätzlich nicht zulässig sind. Auch dürfen keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden, die sich auf die Zukunft beziehen. Bestehende gesetzliche und vertragliche Pflichten sind nach Treu und Glauben jedoch einzuhalten. So sind zum Beispiel Rechnungen für Leistungen zu begleichen, die im Rechnungsjahr 2023 angefallen sind und erst im neuen Jahr bei der Stadt Luzern zur Zahlung eintreffen.
Der budgetlose Zustand dauert so lange, bis entweder das Budget von der Stimmbevölkerung in der Urnenabstimmung angenommen oder bei Ablehnung ein neues Budget definitiv festgesetzt wird.
PD