Unrentabler Wechsel

Im Herbst sorgten die CKW mit einer Abwerbungskampagne für Aufsehen. Nun erhalten die abgeworbenen Stromlieferanten wohl doch nicht so viel Geld, wie sie sich erhofft hatten.

Der Referenzmarktwert des Bundesamts für Energie ist nach einem Höhenflug wieder «abgestützt». Bild: Florian Hofer

Die CKW hatten im letzten Herbst für ­Aufsehen gesorgt, als sie betonten, Solar­anlagenbesitzern für ihren überschüssigen Strom deutlich mehr zu bezahlen als ­beispielsweise die Engadiner Kraft-werke (EKW) und das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ). Nämlich 32 an-statt deren 8 Rappen pro Kilowattstunde hätten die CKW im Herbst bezahlt. Über 2000 Anlagen­besitzer kündigten nach diesem ­verlockenden Angebot ihre Verträge bei den bisherigen Abnehmerinnen und ­wechselten zu CKW. Aufgrund der vielen ­Abgänge fühlte sich beispielsweise das EKZ ­gezwungen, seine Vergütungen auch um 4 Rappen pro ­Kilowattstunde zu erhöhen.

Zu diesem Zeitpunkt schien der Wechsel immer noch eine gute Sache zu sein. Die erste Ernüchterung folgte Mitte Januar. Die CKW richten sich nach dem Referenz­marktpreis des Bundesamtes für Energie. Dieser ist im letzten Quartal von 40 Rappen auf deren 20 gesunken. Für Solarproduzenten ausserhalb des Versorgungsgebietes sah CKW eine Bearbeitungsgebühr von 8 Rappen vor. Inzwischen hat CKW wegen des grossen Falls des Werts die Gebühr angepasst. Sie sinkt bei sinkenden Marktpreisen und beträgt derzeit lediglich 3 Rappen. Trotzdem hätten die zu CKW abgewanderten Kunden also für den im Herbst gelieferten Strom nicht 32 Rappen erhalten.

Marcel Schmid, Leiter Unternehmenskommunikation bei CKW, betont: «Wir ­haben immer transparent ausgewiesen, dass das Angebot an den BFE-Referenzmarktpreis gekoppelt ist und dieser je nach Marktentwicklung schwankt.»

In knapp zwei Monaten wird der ­Referenzmarktpreis für das erste Quartal 2023 vom Bundesamt bekannt gegeben. Erst dann werden diejenigen Stromlieferanten, die auf 1. Januar zu CKW gewechselt haben, erfahren, was sie nun effektiv für ihren nach Luzern gelieferten Strom erhalten, da die Vergütung jeweils für die letzten drei Monate rückwirkend bezahlt wird. Der Wert wird kaum so hoch sein wie noch im Herbst.

Rückgang kam schneller

Gemäss Marcel Schmid hat man den Rückgang des Referenzmarktpreises nicht so schnell erwartet. Grund dafür sei ­einerseits der lange Zeit warme Winter und auch das Wiederanlaufen einiger französischer Kernkraftwerke. Bei CKW meldeten sich einzelne enttäuschte Kunden, die auf einen besseren Deal gehofft hatten. Schmid sagt dazu: «Die Kund:innen binden sich nicht langfristig an die CKW, sondern können mit einer Frist von nur 30 Tagen auf das Ende jedes Quartals wieder kündigen und zu einem anderen ­Abnehmer wechseln. Er betont aber auch: «Wir bezahlen trotzdem noch mehr als viele andere Energiewerke.»

Diskussion ist lanciert

Auch wenn es einige kritische Stimmen gegeben hat – bei CKW ist man froh, dass damit eine Diskussion über faire Rückliefer­tarife gestartet wurde. «Es kann nicht sein, dass in Zeiten von sehr hohen Markt­preisen den Solarstromproduzenten ein sehr tiefer Tarif vergütet wird», so Schmid.

Die CKW fordern, dass das System der ­Abnahmevergütung mittelfristig im Rahmen der anstehenden Revision vom Energiegesetz und vom Stromversorgungsgesetz revidiert wird. «Die Vergütung soll schweizweit einheitlich und marktnah ausgestaltet werden und sich nach dem Referenzmarkt richten. Dazu ist eine zentrale Abnahme- und Vergütungsstelle erforderlich.» Gut möglich also, dass es ­irgendwann keine grossen Unterschiede zu den Vergütungen geben wird. Dass ­viele der von den CKW gewonnenen Neukunden wieder abspringen, ist also eher unwahrscheinlich, und die CKW könnten mit ihrer Kampagne einen guten Zeitpunkt erwischt haben.

Marcel Habegger

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