Straflose Selbstanzeigen pendeln sich ein

Im Jahr 2022 wurden deutlich weniger Selbstanzeigen eingereicht als während der Einführungs­phase des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA).

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr aus Selbstanzeigen 4,7 Millionen Franken für den Kanton und die Gemeinden und 1,0 Millionen Franken für den Bund eingenommen. Die offenen Verfahren bei den straflosen Selbstanzeigen sind etwa gleich wie im Jahr 2021. Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat im vergangenen Jahr 424 (Vorjahr 698) Selbstanzeigen von Steuerpflichtigen fakturiert und erledigt. Die daraus resultierenden Erträge für Bund, Kanton und Gemeinden sind 2022 im Vergleich zum Vorjahr gesunken und liegen unter dem Schnitt der Jahre 2011 bis 2022. Mit dem Rückgang der offenen Fälle per 1. 1. konnten im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr auch weniger Verfahren fakturiert werden. Der durchschnittliche Ertrag pro Verfahren ist im Jahr 2022 zwar leicht gestiegen, liegt aber deutlich unter dem langjährigen Schnitt.

Bei den ordentlichen Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren liegen die Fallzahlen im Bereich der Jahre 2019 bis 2021 aber deutlich über den Werten vor 2019. Die ­Zunahme ist im Vergleich zu den Jahren 2019 bis 2021 aber nicht mehr primär auf AIA-Meldungen zurückzuführen. Bei den ordentlichen Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren betrugen die Einnahmen 2,5 Millionen Franken für den Kanton und die Gemeinden bzw. 0,7 Millionen Franken für den Bund.

Nachdem die Selbstanzeigen in den ­Jahren 2017 und 2018 stark zugenommen hatten und der AIA seine Wirkung mithin voll ­entfalten konnte, hält nun seit 2020 diesbezüglich wieder der steuerliche «Courant normal» Einzug. Während die Anzahl der Selbstanzeigen weiter rückläufig ist beziehungsweise seit nun rund drei Jahren ­stagniert, nehmen die ordentlichen Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren in der Tendenz leicht zu.

PD

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