Stadtrat ist in Sorge wegen des FC Luzern

Der Luzerner Stadtrat ist in Sorge bezüglich des Lizenzierungs­verfahrens des FC Luzern für die Swiss Football League.

Für die Stadt Luzern hat der FC Luzern sportpolitisch eine grosse Bedeutung und ist als Zentralschweizer Kulturgut anzusehen. Mit grosser Besorgnis verfolgt der Luzerner Stadtrat deshalb das Geschehen neben dem Fussballplatz rund um den FC Luzern. Er bedauert sehr, dass zurzeit offensichtlich keine gütliche Einigung zum Wohl aller Fans und Begeisterten in Aussicht steht. Der Stadtrat erwartet von allen Beteiligten, dass sie sich für den Fuss­ballsport in Luzern und der ganzen ­Zentralschweiz einsetzen. Es ist wichtig, zukunftsfähige Lösungen zu finden, denn ein wichtiger Schritt steht an.

Die Stadt Luzern hat Kenntnis davon, dass es bis zum Zeitpunkt der Einreichung des Lizenzgesuchs bei der Swiss Football League (SFL) betreffend die Saison 2023/24 nicht nur einen gültigen Mietvertrag, sondern auch der Unterschrift der Stadioneigentümerin Stadion Luzern AG bedarf.

Mit der Stadion Luzern AG hat die Stadt Luzern einen laufenden Baurechtsvertrag. Dieser hat den ausschliesslichen Zweck, dass die Stadion Luzern AG mit dem Stadion einen professionellen Super-League-Betrieb für den FC Luzern oder eine ­allfällige Nachfolgeorganisation sicherstellt. Dies ergibt sich aus verschiedenen Passagen und Ziffern im Baurechtsvertrag inklusive des Beilagenhefts zum Bericht und Antrag vom 9. Juli 2008 «Sportarena Allmend Luzern: Realisierung des Sieger­projekts KOI». Dieser Bericht und Antrag bildete die Grundlage für das gesamte Vertragswerk, dem die städtischen Stimmberechtigten Ende November 2008 zugestimmt haben, um den Weg für die Erneuerung der Allmend und die Realisierung der Swissporarena frei zu machen.

Der Stadtrat hat den Verwaltungsrat der Stadion Luzern AG deshalb per Brief aufgefordert, den Baurechtsvertrag weiterhin zu erfüllen und den entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen weiterhin nachzukommen.

Dies beinhaltet insbesondere die fristgerechte Leistung der für das Lizenzierungsverfahren notwendigen Unterschriften.

PD

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