Staatsanwaltschaft fordert bedingte Strafen
Fünf zum Teil ehemalige Kadermitarbeiter der VBL AG müssen sich vor dem Kriminalgericht verantworten.
Ende 2020 ist bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern je eine Anzeige vom Bundesamt für Verkehr (BAV), vom Verkehrsverbund Luzern (VVL) und von einer Privatperson gegen die Organe der Verkehrsbetriebe Luzern AG, der VBL Verkehrsbetriebe Luzern AG und unbekannt wegen Verdachts auf ein strafbares Verhalten im Zusammenhang mit dem Bezug von Subventionsgeldern eingegangen. Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte hat in diesem Zusammenhang gegen fünf zum Teil ehemalige Kadermitarbeiter der Verkehrsbetriebe Luzern AG und der VBL Verkehrsbetriebe Luzern AG ein Strafverfahren geführt und abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, dass sie für die Fahrplanjahre 2018 und 2019 bewusst Falschangaben gemacht haben, um dadurch von den Bestellern (BAV und VVL) höhere Abgeltungen (Subventionsgelder) zu erhalten. Der Deliktsbetrag beläuft sich auf insgesamt rund 2,1 Millionen Franken, wovon lediglich ein Teilbetrag effektiv an die VBL ausbezahlt wurde. Der an die VBL ausbezahlte Mehrbetrag wurde bereits vollständig zurückgeführt.
Die Staatsanwaltschaft hat am 19. Januar 2024 beim Kriminalgericht des Kantons Luzern gegen die fünf Personen Anklage wegen mehrfachen Betrugs eingereicht. Für die Beschuldigten werden bedingte Freiheitsstrafen beantragt. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht traktandiert.
PD