Richtprämien für 2024

Im Zuge des erneut überdurchschnittlichen Prämienanstiegs sind kommendes Jahr rund 237 Millionen Franken zur Entlastung der ­Luzerner Bevölkerung vorgesehen.

Die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenkasse ist ein wichtiges sozial- und gesundheitspolitisches Instrument zur Entlastung von Haushalten in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Der Regierungsrat hat in der entsprechenden Verordnung die Rahmenbedingungen für die individuelle Prämienverbilligung im kommenden Jahr festgelegt.

Richtprämien werden erhöht

Der Regierungsrat definiert jährlich die Parameter für die Berechnung der Prämienverbilligung unter Berücksichtigung der Prämienentwicklung und der zur Verfügung stehenden Mittel.

Anspruch auf Prämienverbilligung haben Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Sozialhilfebeziehende sowie Haushalte, deren Ausgaben für die Krankenkassenprämien mindestens 10 Prozent des massgeblichen Einkommens übersteigen. Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden damit gezielt entlastet. Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung beträgt weiterhin 89 346 Franken für Paare und 71 477 Franken für Alleinerziehende.

Im kommenden Jahr sind 237 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung vorgesehen, um die Belastung der Luzerner Bevölkerung durch die 2024 mit 7,5 Prozent überdurchschnittlich steigenden Krankenkassenprämien zu verringern. Damit können die Prämien von schätzungsweise 110 000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen oder von mehr als einem Viertel der Bevölkerung finanziell entlastet werden.

PD

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