Regierung stellt weitere Millionen in Aussicht

Der Luzerner Finanzdirektor hat letzte Woche erstmals eine Zwischenbilanz zu den zwei verschiedenen Härtefallprogrammen gezogen.

Die Luzerner Regierung will behördlich geschlossenen Betrieben finanziell helfen. Bereits letzte Woche hat Finanzdirektor Reto Wyss angekündigt,weitere Massnahmen zur Unterstützung zu prüfen. So sollen Unternehmen, die von den Behörden geschlossen wurden, finanziell besser unterstützt werden. Dies hat letzte Woche auch der Bundesrat beschlossen. Kurzum: Alle Unternehmen, die auf behördliche Anordnung ab 1. November 2020 mehr als 40 Tage schliessen müssen, gelten neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall.

Aufgrund der behördlich angeordneten Schliessungen hat der Luzerner Regierungsrat Anfang dieser Woche entschieden, 40 Millionen Franken als gebundene Ausgabe in eigener Kompetenz für diese Unternehmen zu sprechen. Damit können zeitnah Gelder ausbezahlt werden. Diese Beiträge werden als À-Fonds-perdu-Beiträge den behördlich geschlossenen Unternehmen ausbezahlt. Diese 40 Millionen Franken wurden beschlossen, bevor der Bund am Mittwoch, 13. Januar 2021, kommuniziert hat, dass er am 18. Januar 2021 einen Grossteil der Läden schliesst.

Neben der Unterstützung für behördlich geschlossene Betriebe hat der Kanton bereits im Oktober 2020 und Mitte Dezember 2020 je ein Hilfspaket für die Luzerner Unternehmen zusammengestellt. Das eine ist in Zusammenarbeit mit der Albert Koechlin Stiftung (AKS) entstanden, das andere, ein kantonales, in Kooperation mit dem Bund. Für Letzteres hat der Kantonsrat in der Dezembersession einen Sonderkredit über 25 Millionen Franken bewilligt. Nun, nach rund drei beziehungsweise genau einem Monat, zieht der Luzerner Finanzdirektor ein erstes Fazit über die Härtefallhilfe in Zusammenarbeit mit der AKS und über die kantonalen Härtefallmassnahmen.

 

Meiste Gesuche aus Gastronomie

Für die Härtefallhilfe in Zusammenarbeit der Albert Koechlin Stiftung sind bis dato etwas mehr als 90 Gesuche eingegangen. Rund ein Drittel aus der Gastronomiebranche, gefolgt von Unternehmen aus der Reise- und Tourismusbranche. Bis dato wurden etwas mehr als 40 Prozent der 1,1 Millionen Franken ausbezahlt. Es ist davon auszugehen, dass mit den noch pendenten Gesuchen der gesamte Betrag eingesetzt wird.

Für die Härtefallmassnahmen – finanziert durch Bund und Kanton – wurden bis jetzt rund 60 Gesuche eingereicht. Davon stammt knapp die Hälfte aus der Gastronomiebranche. Mehr als die Hälfte der Unternehmen, die ein Gesuch eingereicht haben, beschäftigen weniger als fünf Mitarbeitende. Ein Viertel der Unternehmen zählt zwischen fünf und zehn Mitarbeitenden. Die meisten Unternehmen, welche ein Härtefallgesuch stellen, weisen einen Jahresumsatz von weniger als einer Million Franken auf. Die ersten Auszahlungen können frühestens am 4. Februar 2021 – nach Ablauf der Referendumsfrist – ausgelöst werden.

 

Zwei Instrumente, ein Ziel 

Das Hilfspaket von Bund und Kantonen beträgt zurzeit 2,5 Milliarden Franken. Der Anteil des Kantons Luzern beträgt inklusiv seinem Beitrag rund 83 Millionen Franken.

Die Härtefallunterstützung des Kantons Luzern besteht aus zwei Instrumenten, die beide das Ziel verfolgen, Unternehmen so gut wie möglich finanziell zu unterstützen.

Für die Härtefallmassnahmen zugunsten von Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von 40 Prozent hat der Kantonsrat mittels Dekret einen Sonderkredit von 25 Millionen Franken verabschiedet. Ein weiteres Dekret dazu könnte der Kantonsrat anlässlich der Märzsession beschliessen.

Als zweites Unterstützungsinstrument werden aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 13. Januar 2021 behördlich geschlossene Betriebe einfacher mit Mitteln der Härtefallmassnahmen unterstützt. Der Regierungsrat beabsichtigt, dafür 40 Millionen Franken als gebundene Ausgabe zu beschliessen. Die dazu erforderliche Anpassung der kantonalen Härtefallverordnung ist für den 20. Januar 2021 geplant.

Weiter beantragt die Luzerner Regierung, gestützt auf das Personenbeförderungsgesetz des Bundes, beim Kantonsparlament einen Kostenrahmen von 900 000 Franken, um besonders hart getroffene touristische Transportunternehmen wie etwa Bergbahnen zu unterstützen. Diese haben für die wirtschaftliche Entwicklung touristischer Regionen eine besondere Bedeutung. Der Bund wird sich gemäss dem erwähnten Gesetz mit einem Beitrag von 400 000 Franken daran beteiligen.

PD

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