Mehraufwand wegen Covid-19
Die Arbeit der Staatsanwaltschaft war geprägt von einem grossen Zusatzaufwand wegen der zahlreichen Covid-19-Fälle. Beispielsweise legten über 50 Prozent von gebüssten Personen Einspruch ein.
Mit 45 619 Fällen verzeichnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern im Vergleich zum Vorjahr einen geringen Fallrückgang (–4 Prozent). Der Erledigungsquotient lag bei knapp 100 Prozent. Der letztjährige Höchstwert der an die Gerichte überwiesenen Anklagen wurde im Jahr 2021 nochmals klar übertroffen. Das weist darauf hin, dass vor allem grosse und komplexe Fälle zahlenmässig weiter angestiegen sind und bearbeitet wurden. Bei fast allen Deliktskategorien verzeichnete die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Vorjahr einen leichten Fallrückgang. Bei der Jugendkriminalität sind die Fallzahlen nach einem kurzen Anstieg im Jahr 2020 wieder auf den Stand der Vorjahre zurückgegangen.
Zusatzaufwand wegen Covid-19
Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie waren auch im Geschäftsjahr 2021 ein zentrales Thema für die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft bearbeitete im Zusammenhang mit Corona insgesamt 1250 Delikte. Dazu zählen auch Kreditbetrugsfälle und fünf Fälle von Zertifikatserschleichungen. Bei den eigentlichen Covid-19-Fällen (Widerhandlungen gegen das Epidemiengesetz und Erlasse zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie) sind es 1122 Delikte, wobei 561 Missachtungen der Maskentragpflicht exakt die Hälfte dieser Deliktgruppe ausmachen. Beim Missachten der Meldepflicht der Einreise sowie beim Missachten der eingeschränkten Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen sind es je rund 120 Fälle, die zur Anzeige gelangten. 84 Anzeigen wurden eingereicht, weil sich Betriebe nicht an die behördlich angeordnete Schliessung gehalten hatten oder die notwendigen Schutzkonzepte nicht erfüllten.
Hohe Anzahl an Betrugsfällen
Im Jahr 2020 verzeichnete die Staatsanwaltschaft 65 Anzeigen wegen Kreditbetrugsfällen. Im Jahr 2021 stieg die Gesamtzahl mit 58 weiteren Anzeigen nochmals deutlich an. Bis Ende 2021 sind bei der Staatsanwaltschaft in diesem Bereich somit 123 Fälle eingegangen. Die mutmassliche Deliktsumme beläuft sich insgesamt auf rund 19 Millionen Franken. Alle Untersuchungen werden in diesem Bereich von der Staatsanwaltschaft Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte geführt. Rund 60 Prozent dieser Fälle wurden bereits abgeschlossen. 11 Fälle gelangten zur Anklage an die Gerichte. Zudem wurden 21 Strafbefehle erlassen.
Viele Einsprachen gegen Strafbefehle
Bei den Straftaten gegen die Covid-19-Massnahmen handelt es sich um Übertretungen, die mit Busse geahndet werden. Da diverse beschuldigte Personen mit der strafrechtlichen Verfolgung nicht einverstanden waren, kam es zu vergleichsweise vielen Einsprachen (bis zu 51 Prozent) gegen diese Strafbefehle. Dies führte zu einem erheblichen Mehraufwand für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft.
PD