Mehr Respekt gefragt
Der Waldentwicklungsplan (WEP) Kanton Luzern liegt noch bis 9. April öffentlich auf. Ein grosses Ziel des neuen Plans ist, Störungen im Wald zu reduzieren.
Das Ziel der Waldentwicklungsplanung ist es, die verschiedenen Funktionen des Luzerner Waldes langfristig und nachhaltig zu sichern. Hierzu sind Ziele und Handlungsgrundsätze zu den Waldfunktionen definiert sowie Vorrangflächen einheitlich ausgeschieden. In Themenblättern wird für die anstehenden Herausforderungen das Vorgehen festgelegt. Der Waldentwicklungsplan ist für die Behörden verbindlich. Er besteht aus einem Bericht und der Waldfunktionenkarte. Die Umsetzung erfolgt mittels Beratung durch die Forstfachpersonen, Bewilligungen, Vereinbarungen und Förderprojekten.
Einheitliche Vorrangflächen
Durch die Teilrevision wird aus den vier bestehenden regionalen Waldentwicklungsplänen ein Plan des Kantons Luzern. Damit gelten für die verschiedenen Waldfunktionen und Vorrangfunktionen über das ganze Kantonsgebiet einheitliche Vorgaben. Die Ausscheidung der Vorrangflächen Schutzwald, Waldschutzperimeter und Naturvorrang wurden aktualisiert.
Die bisherige Vorrangfunktion «Besonderer Wildlebensraum» heisst neu Wildvorrang und wurde aufgrund neuer Kriterien ausgeschieden. Die Ausrichtung bleibt die gleiche: Diese Gebiete sollen möglichst störungsarm bleiben, um den Lebensraum von verschiedenen Wildtieren zu sichern. In den Plänen neu aufgenommen wurden insbesondere die Themen «Klimawandel» und «Vitalität des Waldes».
Reduktion von Störungen als Ziel
Im Rahmen der Vernehmlassung bei kantonalen Organisationen und Gemeinden kam zum Ausdruck, dass zentrale, langfristige Aufgaben wie die Schutzwaldpflege, die nachhaltige Holznutzung und die Förderung der Biodiversität anerkannt und die Regelungen breit unterstützt werden. Hingegen führt die zunehmende Erholungsnutzung des Waldes zu Störungen von Wildtieren sowie zu Konflikten mit der Waldbewirtschaftung. Der Aufenthalt in der Natur und Bewegung an der frischen Luft sind gesund. Die grosse Bedeutung der Erholungsnutzung für die Bevölkerung ist anerkannt, doch die Störungen müssen reduziert werden, insbesondere durch eine Lenkung im Bereich Mountainbiken. Gezeigt hat sich auch, wie wichtig die Verständigung unter den verschiedenen Akteuren ist. Es braucht mehr Respekt und Wertschätzung für die Waldeigentümer:innen sowie Verständnis für die Anliegen der verschiedenen Waldnutzenden. Ein Überblick über die verschiedenen Positionen und darüber, was davon in den Entwicklungsentwurf aufgenommen werden konnte, zeigt der dazugehörende Vernehmlassungsbericht. Die Unterlagen stehen digital auf www.lawa.lu.ch/wald/waldplanung zur Verfügung und liegen gedruckt bei den Einwohnergemeinden auf. Eingaben können per E-Mail lawa@lu.ch oder per Post an die Dienststelle Landwirtschaft und Wald eingegeben werden. Der Regierungsrat wird über die Eingaben
befinden und anschliessend den Waldentwicklungsplan erlassen.
PD