Leserbriefe

Für einen wirksamen Klimaschutz – fortschrittlich und umsetzbar

Die Vorlage zur Klimastrategie, über die in der Stadt Luzern am 25. September abgestimmt werden kann, ist vom Grossen Stadtrat völlig überladen worden. Dem Verband der Haus- und Wohneigentümer ist sehr daran gelegen, die kaum umsetzbaren Forderungen zu stoppen. Nur so kann eine glaubwürdige und überzeugende Strategie festgeschrieben und umgesetzt werden. Der Gegenvorschlag richtet sich nach der ­ursprünglichen, vom Stadtrat erarbeiteten Version. Hier nur drei Beispiele: Eine flächendeckende Beratungspflicht für Hauseigentümer ist sinnlos. Die heute erfolgreichen Beratungsangebote sollen weitergeführt werden. Eine Beratung soll dann erfolgen, wenn tatsächlich eine Anpassung am Gebäude oder an seiner technischen Anlage ansteht. Zudem weist jeder GEAK-plus-Hinweise auf Schwachstellen und Verbesserungspotenzial hin. Eine Frist von sechs ­Jahren zur Erhebung eines GEAK plus für bestehende Bauten ist viel zu kurz. Schon die ursprünglich gesetzten zehn Jahre sind anspruchsvoll. GEAKs können schnell veralten und nach fünf bis sechs Jahren nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Zudem fehlen heute auch die Fachkräfte, um in der kurzen Zeit die Beurteilungen vorzunehmen (in der Stadt stehen gegen 8000 Gebäude mit Wohnnutzung, gemischte Bauten und Zweckbauten nicht mitgezählt).

Zu sogenannten Leerkündigungen muss in der Klimastrategie nichts festgelegt werden. Solche kommen nur vor, wenn es wirklich nicht anders geht. Kein Vermieter will unnötig Mieteinnahmen verlieren. Klar, leider kommen zweifelhafte Leerkündigungen vor, selten zwar, aber «schwarze Schafe» gibt es auch hier. Wir haben jedoch schon einen wirksamen Schutz im Mietrecht. Ich stimme darum nur dem Gegenvorschlag zu und erwarte damit eine fortschrittliche und umsetzbare Klimastrategie für die Stadt Luzern.

Markus Mächler, ehemaliger Grossstadtrat, HEV Kanton Luzern, Vizepräsident

 

Wer bezahlt wirklich was?

Am 25. September stimmt die Luzerner Bevölkerung über den Solidaritätsbeitrag von nicht einmal einem Franken pro Luzernerin und Luzerner an die neue Garde-Kaserne ab. Die Gegner sprechen stets davon, dass dieser Beitrag an den Vatikan geht. Das ist absolut falsch und den Stimmbürgern Sand in die Augen gestreut. Der Kanton Luzern bezahlt keinen einzigen Rappen nach Rom, sondern an die Kasernenstiftung mit Sitz in Solothurn. Zudem stimmen auch die Behauptungen nicht, dass der Kanton Luzern durch diesen ­Betrag an anderen Orten wie den Prämienverbilligungen usw. spart. Viel mehr müsste man die Kosten dieses Referendums kritisch hinterfragen. Denn diese Abstimmung kostet die Steuerzahler insgesamt fast mehr als der Beitrag, über welchen wir abstimmen!

Vor vier Jahren durfte ich an der Vereidigung unserer Luzerner Gardisten teilnehmen und konnte ihr grossartiges Wirken hautnah erfahren. Sie haben eine Kaserne verdient, die ihnen die nötige Erholung bietet. Ich unterstütze voll und ganz das Wirken unserer Gardisten, demzufolge die Erneuerung der Kaserne, die Schweizer Werte, die sie stets in die Welt hinaustragen, und stimme daher am 25. September klar Ja!

Meine Existenz ist gefährdet

Bei der Abstimmung am 25. September wird über die Daseinsberechtigung meines Muttersauenbetriebes entschieden. Ich habe die letzten 15 Jahre sehr viel Geld in den Betrieb investiert, um nach den Vorgaben der besonders tierfreundlichen Stallhaltung (BTS) und des täglichen Auslaufs (RAUS) produzieren zu können. Mein Schweinestall geht heute weit über die gesetzlichen Vorschriften hinaus, und trotzdem bin ich voll von der Massentierhaltungsinitiative betroffen. Denn die Initiative sieht vor, dass künftig alle mindestens nach den Bio-Richtlinien 2018 produzieren müssten. Das heisst, dass die Saugferkel, welche ein Bedürfnis nach Wärme von über 30 Grad haben, ebenfalls Zugang ins Freie haben müssten. Bereits das stellt mich als fürsorglichen Tierhalter vor grosse Herausforderungen. Doch damit nicht genug. Die dafür notwendigen baulichen Veränderungen sind auf meinem Betrieb raumplanerisch nicht umsetzbar. Was heisst das? Die letzten Jahre haben sich die erforderlichen Mindestabstände von Tierställen zum Wohngebiet massiv verschärft. So bräuchte ich heute, um eine Baubewilligung zu erhalten, über 200 Meter Abstand zum Wohngebiet, was ich bereits heute bei weitem nicht einhalten kann. Die Befürworter der Initiative behaupten, dass nur 5 Prozent der Tierhalter von dieser unnötigen und schädlichen Initiative betroffen sind. Dies ist irreführend, denn 95 Prozent meiner Berufskollegen, die einen Muttersauen­stall betreiben, erginge es genauso. So würden sang- und klanglos Tausende von weiteren Familienbetrieben in der Schweiz verschwinden, und unsere Ernährungssicherheit würde noch mehr in die Hände unserer Nachbarländer gelegt. Aus diesem Grund bitte ich euch: Habt Vertrauen in die einheimische Landwirtschaft und stimmt Nein zur trügerischen Massentierhaltungsinitiative!

Christian Muff, Schongau

 

Übergangsfrist oder Liquidationsfrist?

Im Initiativtext steht geschrieben: «Die Ausführungsbestimmungen zur landwirtschaftlichen Tierhaltung gemäss Artikel 80a können Übergangsfristen von maximal 25 Jahren vorsehen.» Neubauten oder Anpassungen müssen aber bereits unmittelbar nach der Annahme der Initiative den neuen Anforderungen entsprechen. Für viele Betriebe bedeutet dies einen massiven Wertverlust ab Tag 1 nach der Initiative, denn wer will schon einen Stall, bei dem gezwungenermassen bald grössere Umbauten anstehen? Die Übergangsfrist gilt nur für wenige Betriebe, welche bereits neue Ställe mit neuen Einrichtungen haben. Für die anderen, welche in den nächsten Jahren renovieren müssen, gilt keine Übergangsfrist! Die Betriebe werden gezwungen, so lange wie möglich mit den alten Einrichtungen weiterzufahren. Es wird verunmöglicht, sich dem Stand der Technik ­anzupassen und Fortschritte, vor allem für das Tierwohl, zu erzielen. Dazu kommt, dass sich die Übergangsfrist auf den gesamten Artikel 80a bezieht. Also auch auf die Importbestimmungen, welche sich ohnehin als nicht umsetzbar erweisen. Den Schweizer Landwirtschaftsbetrieben werden wohl einmal mehr hohe Anforderungen aufgebrummt, während die ­Produktionsbedingungen von Import­produkten nicht überprüft werden können. Deshalb bitte ich Sie, kaufen Sie bereits heute Label- und Bioprodukte. Die Landwirtschaft richtet sich nach dem Markt und ist bereits heute bereit, das Tierwohl zu fördern. Dafür muss aber die Nachfrage vorhanden sein. Raphael Heini, Junglandwirt aus Neuenkirch

Ärgernis beenden

Es ist unbestritten: Die Verrechnungssteuer vertreibt Finanzierungsgeschäfte in Milliardenhöhe ins Ausland. Der Leidtragende ist der Schweizer Staat – der Bund, die Kantone und die Gemeinden. Denn im Ausland getätigte Finanzierungsgeschäfte nützen vor allem Ländern wie Luxemburg. Dabei sind wir gerade jetzt auf Steuereinnahmen angewiesen. Die Schweizer Staatskasse ist durch die Coronapandemie, die erhöhten Sicherheitsanforderungen und die steigenden Sozialausgaben gefordert wie noch nie. Steuergeschenke ans Ausland sind deshalb doppelt schädlich. Die Reform der Verrechnungssteuer macht Schluss mit diesem Ärgernis. Sie stoppt die Steuer­geschenke ans Ausland.

Willi Knecht, Kantonsrat SVP, Menznau

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