«Lassen Sie sich bei Symptomen testen»

Um die bestehenden Strukturen zu entlasten, betreibt der Kanton aktuell drei Drive-in-Testzentren, um sich auf das Coronavirus testen zu können.

Für die Bekämpfung der Epidemie ist es wichtig, möglichst alle Ansteckungen zu einem frühen Zeitpunkt zu erkennen. Deshalb appelliert der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf an die Bevölkerung: «Lassen Sie sich möglichst rasch testen, wenn Sie Symptome haben oder durch die Swiss-Covid-App benachrichtigt wurden.» Die hohe Positivitätsrate (23,7 Prozent, Stand 6. November) zeige, dass sich im Kanton aktuell zu wenige Personen testen lassen. Für eine Ansteckung mit Covid-19 sprechen Symptome wie eine akute Atemwegserkrankung, Fieber, plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder des Geschmackssinns sowie akute Verwirrtheit oder eine Verschlechterung des Allgemeinzustandes bei älteren Menschen.

Die drei kantonalen Drive-in-Testzentren beim Armeeausbildungszentrum Luzern (AAL), beim Gelände des Schweizer Paraplegiker-Zentrums in Nottwil und im Businesspark Aentlebuch in Entlebuch sind gut erreichbar und montags bis freitags von 13 bis 19 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Testgeländen ist aus Sicherheitsgründen nur mit dem Auto oder dem Motorrad möglich. Das Mindestalter für die Zulassung zum Test liegt bei 16 Jahren. Getestet wird nur, wer die aktuell gültigen Beprobungskriterien des BAG erfüllt. Die Anmeldung muss zwingend über ein Onlineformular vorgenommen werden. Mitgenommen werden zum Test muss die ID oder der Pass sowie die Krankenversicherungskarte.

 

Rasche Mitteilung des Testresultats

Die kantonalen Testzentren streben eine möglichst rasche Übermittlung des Befundes an. So kann sichergestellt werden, dass sich positiv getestete Personen so rasch wie möglich in Selbstisolation begeben können. Die Patientinnen und Patienten werden per E-Mail orientiert, sobald das Resultat vorliegt. Sie können ihr Testresultat nach einer Verifizierung via SMS direkt abrufen. Aus diesem Grund müssen bei der Anmeldung die persönliche E-Mail-Adresse und die Mobiltelefonnummer erfasst werden. Die Patientinnen und Patienten können bei der Anmeldung angeben, ob der jeweiligen Hausärztin oder dem jeweiligen Hausarzt eine Kopie des Testresultats übermittelt werden soll. 

Seit dem 25. Juni übernimmt der Bund sämtliche Kosten für Covid-19-Tests, sofern die zu testende Person Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweist oder durch die Swiss-Covid-App benachrichtigt wurde. Damit ist gewährleistet, dass alle Patientinnen und Patienten gleich behandelt werden. Die Abrechnung der Testleistungen erfolgt durch das Testzentrum direkt mit der zuständigen Krankenversicherung.

PD

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