Kein Skibetrieb bis am 29. Dezember
Die aktuelle Lage erlaubte derzeit keinen Skibetrieb im Kanton Luzern, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Der Kanton verbietet den Skibetrieb bis und mit 29. Dezember.
Bei der Dienststelle Gesundheit und Sport (Dige) sind bis Donnerstag, 17. Dezember, sieben Gesuche eingegangen, um entweder die Bewilligung für den Betrieb eines Skigebiets im Kanton Luzern zu erhalten oder um den Betrieb fortführen zu können. Als Skigebiet gilt gemäss Bund die Gesamtheit der Beförderungsanlagen eines Betreibers einschliesslich der zugehörigen Skipisten, der vom Bergbahnbetreiber angelegten Schlittelwege, Installationen wie beispielsweise Snowparks und andere Schneesportanlagen.
Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage und der angespannten Situation in den Luzerner Spitälern können diese Gesuche bis auf weiteres nicht bewilligt werden, dies teilte der Kanton am letzten Freitag mit. Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf sagt zum Entscheid: «Derzeit sind wesentliche Bundesvorgaben nicht erfüllt, um den Betrieb von Skigebieten im Kanton Luzern zu ermöglichen oder aufrechtzuerhalten – dies wäre schlicht unverantwortlich. Ich bedaure sehr, dass wir zu diesem Entscheid gezwungen sind, aber leider ist er unumgänglich.» Die aktuelle Situation erlaube es nicht, jetzt noch das Risiko von schweren Wintersportunfällen oder weiteren Ansteckungsherden einzugehen, welche dann möglicherweise Intensivpflegekapazitäten beanspruchen würden.
Somit werden Ski- und Sessellifte geschlossen; Ski- und Schlittelpisten werden nicht präpariert. Bahnen, die eine Erschliessungsfunktion im Sinne des öffentlichen Verkehrs erfüllen, bleiben offen. Spazierwege und Langlaufloipen sollen der Bevölkerung weiterhin zur Verfügung stehen.
Gleichbehandlung der Skigebiete
Diejenigen Skigebiete im Kanton Luzern, die ihren Betrieb bereits aufgenommen haben, stützten sich bisher auf ihr jeweiliges Schutzkonzept. Für die Ausgestaltung und Umsetzung dieses Schutzkonzepts ist der Betreiber selbst verantwortlich. Um eine Gleichbehandlung sicherzustellen, mussten die Luzerner Skigebiete, die bereits vor dem 9. Dezember in die Wintersaison gestartet waren, bei der Dige bis am 11. Dezember ebenfalls ein Gesuch einreichen, um den weiteren Betrieb sicherstellen zu können. Sie mussten nun den Betrieb per 22. Dezember um 0.00 Uhr einstellen. Sämtliche Skigebiete im Kanton Luzern werden nicht vor dem 30. Dezember geöffnet. Das weitere Vorgehen wird dann gestützt auf die epidemiologische Lage festgelegt.
Reproduktionswert liegt bei 1,23
Die epidemiologische Lage im Kanton Luzern sei alarmierend, schreibt der Kanton in der Mitteilung vom Freitag weiter: Derzeit stecken sich im Kanton Luzern jeden Tag rund 300 Personen mit dem neuen Coronavirus an; die Tendenz ist seit längerer Zeit steigend. Seit Anfang Dezember gilt gemäss Alarmkonzept wieder die Phase Rot – dies, nachdem für den Monat November weitestgehend die Phase Orange gegolten hat. Der Reproduktionswert liegt aktuell bei 1,23 (Vorwoche: 1,06). Im Kanton Luzern sind seit dem 1. Dezember bis vergangenen Donnerstag 54 Personen im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. Die Spitäler in der Zentralschweiz sind trotz der Verteilung der Intensivpflegepatientinnen und -patienten auf andere Kliniken innerhalb und ausserhalb der Zentralschweiz sehr stark ausgelastet, und es sind gegenwärtig kaum mehr Kapazitäten vorhanden.
Andere Kantone ziehen nach
Auch andere Zentralschweizer Kantone schliessen den Skibetrieb heute Dienstag. «Die Spitalauslastung in der Zentralschweiz ist aktuell sehr hoch. Eine zusätzliche Belastung durch Skiunfälle ist momentan nicht zumutbar», schreibt beispielsweise der Kanton Obwalden. Nicht geöffnet werden dürfen in Obwalden Ski- und Sessellifte sowie Skipisten, Schlittelwege und andere Schneesportanlagen wie Fun-Parks. Hingegen können Bergbahnen geöffnet bleiben. Bewilligungen für das Betreiben von Skianlagen sind frühestens ab dem 30. Dezember geplant. Auch die Kantone Nidwalden und Schwyz haben ein Verbot für den Wintersportbetrieb ausgesprochen.
PD/mh