Kantonale Unterstützung
Die Unwetter der letzten Wochen haben zu rund 12'000 Schadenmeldungen geführt. Die Gebäudeversicherung und der Kanton haben mit verschiedenen Massnahmen reagiert.
Letzte Woche hat Regierungsrat Paul Winiker in Kriens das Schadenzentrum der Gebäudeversicherung Luzern (GVL) besucht. «Ich bin beeindruckt, was das Personal der Gebäudeversicherung derzeit leistet», lautete sein Fazit. Die Unwetter der vergangenen Wochen haben zu rund 12 000 Schadenmeldungen geführt, 10 Prozent aller Gebäude im Kanton waren betroffen. Paul Winiker – er ist auch Präsident der Verwaltungskommission der Gebäudeversicherung – dankt den Angestellten für ihren Einsatz.
Priorisierung erforderlich
Die Gebäudeversicherung Luzern hat auf die ausserordentliche Situation reagiert und Massnahmen eingeleitet. Unter anderem hat sie ihre personellen Ressourcen temporär verstärkt. Mit 8500 Kunden hat sie bereits Kontakt aufgenommen, damit diese mittels Formular weitere Angaben zum Schadenfall machen können. Die Rückmeldungen treffen laufend ein.
Ein weiteres Mailing an noch nicht kontaktierte Kunden folgt in den nächsten Tagen. Derzeit muss die GVL die Schadenfälle priorisieren. Höchste Priorität haben grosse und komplexe Gebäudeschäden. Deshalb kann es sein, dass Kunden mit kleineren Schäden etwas länger warten müssen als üblich. Die GVL dankt für das Verständnis und die Geduld. Paul Winiker versichert: «Das Team der Gebäudeversicherung arbeitet mit Hochdruck daran, die Fälle so rasch wie möglich zu behandeln.»
Kanton sieht auch Chancen
In dieser schwierigen Situation will der Kanton Luzern nun aber auch die Chance nutzen und wählt ein pragmatisches Vorgehen, um die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Gebäude bei einer nötigen Wiederinstandsetzung sogleich energetisch sanieren möchten, unterstützen zu können. Das Vorgehen hat der Kanton mit der Gebäudeversicherung Luzern abgestimmt. Der Totalschaden an der Gebäudehülle muss bei der GVL angemeldet sein, jedoch verzichtet der Kanton auf eine Gesuchseingabe vor Baubeginn. Der Fördersatz beträgt 40 Franken pro Quadratmeter. Die minimale Fördersumme liegt bei 1000 Franken zw. einer Mindestfläche von 25 Quadratmetern. Die Abschlussmeldung über die energetische Sanierung inklusive aller geforderten Unterlagen muss bis spätestens 30. Juni 2022 bei der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie eingereicht werden.
PD