Grosses Potenzial für innere Verdichtung in Littau und Reussbühl
Der Stadtrat hat einen Vorschlag für eine gesamtstädtische Bau- und Zonenordnung (BZO) erarbeitet. Auf- und Umzonungen gibt es vor allem in Littau und Reussbühl. Bis 10. Dezember 2021 können Interessierte Stellung zum Entwurf der BZO nehmen.
Luzern entwickelt sich, die Stadt wächst. Bis 2035 dürfte die Bevölkerungszahl sowie die Zahl der Arbeitsplätze von heute 83 000 auf rund 87 000 Personen ansteigen. Eine wichtige Grundlage für qualitätsvolle Entwicklungen ist die Bau- und Zonenordnung (BZO), die aus einem Zonenplan und einem Bau- und Zonenreglement besteht. Sie ist für alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich und regelt, wo und wie in der Stadt Luzern gebaut werden darf.
Möglichkeit zur Mitwirkung
Seit der Fusion von Littau und Luzern gibt es in der Stadt zwei Bau- und Zonenordnungen. Nun werden sie zusammengeführt. Bis 10. Dezember 2021 können Interessierte auf www.dialogluzern.ch/bzo zum Entwurf für eine gesamtstädtische BZO Stellung nehmen. Die Rückmeldungen werden in den Entwurf einfliessen. Die öffentliche Auflage ist für Herbst 2022 vorgesehen. Läuft alles nach Plan, dürfte die städtische Volksabstimmung im Herbst 2023 stattfinden und die zusammengeführte BZO danach vom Regierungsrat in Kraft gesetzt werden.
Gegen innen verdichten
Damit die Stadt wachsen und gleichzeitig die Lebensqualität erhalten und erhöht werden kann, setzt der Stadtrat auf innere Verdichtung. Im Stadtteil Luzern wird es mit zwei Ausnahmen beim Urnerhof und bei der Sagenmatt keine Um- und Aufzonungen geben, da die BZO für den Stadtteil Luzern 2013 einer Gesamtrevision unterzogen und 2020 teilrevidiert wurde. Die BZO für Littau/Reussbühl hingegen wurde letztmals 2008 überarbeitet, weswegen sie gesamthaft revidiert wird.
Entwicklungen in Littau und Reussbühl
Grosse Potenziale für Verdichtungen gibt es vor allem im Gebiet Thorenberg in der Nähe des Bahnhofs Littau, vom Kreisel Bodenhof bis zur Stadtgrenze. Um im Abschnitt bis zur Kleinen Emme eine neue Bebauung für Wohnen und Arbeiten mit einer hohen Qualität zu ermöglichen, wird die Stadt zusammen mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern einen Bebauungsplan erarbeiten. Für den Abschnitt zwischen der Kleinen Emme und der Stadtgrenze wird in der BZO festgehalten, dass künftig bis zu zwanzig Meter hohe Gebäude realisiert werden können. Das Gebiet um den Bahnhof Littau wird von der Arbeits- in die gemischte Wohn- und Arbeitszone umgezont. Dadurch wird die Voraussetzung geschaffen, den Bahnhof umzugestalten und neue Wohnsiedlungen zu realisieren. Ziel ist, ein Quartierzentrum mit Nahversorgungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu entwickeln. Weitere Anpassungen in der BZO ermöglichen, dass auf dem städtischen Areal Staffelntäli ein neungeschossiges Haus mit bis zu 40 gemeinnützigen Wohnungen erstellt werden kann. Für das unbebaute Gebiet Längweier-Udelboden werden die Voraussetzungen geschaffen, dass eine Bebauung realisiert werden kann, welche die Quartiere Matt und Udelboden verbindet.
Entwicklungen mit hoher Qualität
Damit all diese und weitere Entwicklungen mit hoher Qualität umgesetzt werden, hat der Stadtrat im Bau- und Zonenreglement zusätzliche Bestimmungen formuliert. Neu soll ein grösserer Teil der Umgebungsfläche als Grünfläche mit ökologisch und stadtklimatisch wertvollen Elementen gestaltet werden. Alle Flächen müssen zumindest wasserdurchlässig sein, ausser dies wäre bautechnisch nicht möglich. Zur Reduktion der Hitzebelastung in Gebäuden und Aussenräumen kann bei grösseren Projekten künftig gefordert werden, dass Fassaden begrünt und für Oberflächen Materialien und Farben gewählt werden, die eine geringe Wärmeabsorption haben.
Förderung erneuerbarer Energien
Zur Förderung der Nutzung von Sonnenenergie soll für Flachdächer neben der bereits heute geltenden Pflicht zur Begrünung auch eine zur energetischen Nutzung eingeführt werden. Künftig müssen mindestens 30 Prozent der neuen Dachflächen begrünt und mindestens 30 Prozent mit Solar- oder Fotovoltaikanlagen versehen werden. Um vom Heizen und der Warmwasseraufbereitung mit Öl und Gas wegzukommen, müssen bei Neubauten und beim Ersatz des Wärmeerzeugers erneuerbare Wärmequellen berücksichtigt werden. Der Stadtrat will mit einem neuen Artikel im Bau- und Zonenreglement fossile Wärmeerzeuger dort verbieten, wo mit Erdwärme mindestens eine wirtschaftlich tragbare Alternative verfügbar ist.
Informationen und Stellungnahmen:
www.dialog.ch/bzo
Urs Dossenbach, Projektleiter Kommunikation Stadt Luzern