FCL geht noch nicht ans Limit

Der FC Luzern wird am 18. Oktober wieder vor Zuschauern ein Meisterschaftsspiel zu Hause bestreiten, schöpft dabei aber noch nicht alle Möglichkeiten aus. Das KKL darf wieder jeden Platz besetzen.

Nach Gesprächen mit dem Kanton hat der FCL entschieden, noch nicht das Maximum auszuschöpfen. Bild: Lamija Beciragic/Archiv

Grosse Erleichterung bei den Verantwortlichen der Kulturszene und der Sportclubs. Letzten Mittwoch präsentierten das KKL, der FC Luzern sowie der SC Kriens ihre Schutzkonzepte. Im KKL darf ab Oktober wieder jeder Platz besetzt werden. Zuletzt stand die Obergrenze bei 1000 Zuschauerinnen und Zuschauern. Diese Grenze gilt nun ab Oktober nicht mehr, ab Eintritt in den Konzerttrakt und bis zum Austritt gilt allerdings eine Maskenpflicht – auch während der Konzerte. Die Personenflüsse werden durch frühzeitige Saalöffnung, gestaffelten Auslass aus dem entsprechenden Trakt und den Verzicht auf Konzertpausen und Barbetrieb im Konzerttrakt sichergestellt. Für das Contact-Tracing werden die Daten aller Besucherinnen und Besucher erfasst. Die Tickets sind personalisiert auf den jeweiligen Sitzplatz ausgestellt. Numa Bischof Ullmann, Intendant des Luzerner Sinfonieorchesters, zeigte sich am Mittwoch erfreut, dass die Konzertsaison am 14. Oktober 2020 wiederaufgenommen werden kann: «Es ist für uns existenziell, vor vollem Saal zu spielen und unsere treuen Abonnentinnen und Abonnenten vollständig berücksichtigen zu können. Bischof wies an der Pressekonferenz zudem darauf hin, dass die Abonnentinnen und Abonnenten eine hochwertige Schutzmaske mit Membraneinsatz erhalten.


Jeder zweite Platz beim FC Luzern


Ein Aufatmen gibt es auch beim FC Luzern. Zum Meisterschaftsspiel gegen den FC St. Gallen am 18. Oktober sind erstmals wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen. Im Stadion und in der Vorzone gilt eine ausnahmslose Maskenpflicht. Im Stadion darf lediglich jeder zweite Sitzplatz besetzt werden, dies entspricht in der Swissporarena einer Kapazität von 7300 Sitzplätzen.
Doch weshalb darf das KKL jeden Platz besetzen, der FCL aber nicht? «Die Verordnung des Bundes sieht vor, dass bei Sportveranstaltungen maximal 2/3 der Kapazität genutzt werden kann. Diese Mengebeschränkung sieht die Covid-19-Verordnung des Bundes nur für Grossveranstaltungen im Sportbereich vor», erklärt David Dürr, Leiter Gesundheit und Sport beim Kanton Luzern. In allen anderen Bereichen macht der Bund keine entsprechenden Vorgaben. Aus diesem Grund kann das KKL dank der Maskentragpflicht im ganzen Gebäude sämtliche Sitzplätze besetzen. «Der FCL könnte 2/3 seiner Kapazität füllen. In gemeinsamen Gesprächen konnten wir vereinbaren, dass in einer ersten Phase nur jeder zweite Stuhl besetzt wird», sagt David Dürr. Ausgenommen ist davon die VIP-Zone, dafür darf in dieser Zone keine Konsumation stattfinden. Stehplätze gibt es bis auf Weiteres nicht. Für den Zugang zum Stadion gibt es ein Lenksystem. Besucherinnen und Besucher werden so früh wie möglich in den für sie bestimmten Sektor geleitet. Bis auf Weiteres sind nur Abo-Card-Besitzer als Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen. Im Hinblick auf das Contact-Tracing erhalten diese eine neue Karte, die den Zugang zum Stadion nach einer Personenidentifikation ermöglicht.

Kriens setzt auf bewährtes Konzept


Der SC Kriens verzichtet zumindest vorerst darauf, über 1000 Personen zu ihren Heimspielen zuzulassen. «Das ab dem 1. Oktober geltende Regime sieht keine Stehplätze vor. Auf eine vollständige oder auch nur teilweise temporäre Umrüstung der Stehplätze in Sitzplätze muss aus ökonomischen und rechtlichen Gründen verzichtet werden», sagt Werner Baumgartner.
Insgesamt werden im Kleinfeld weiterhin 550 Sitzplätze, allenfalls aufgeteilt in zwei Sektoren, zur Verfügung stehen. Nach Möglichkeit sollen zudem 450 Stehplätze zugänglich sein. Auch im Stadion des Challenge-League-Clubs gilt eine Maskenpflicht.

Grenze von 100 Personen bleibt


Seit dem 17. Juli sind in Luzerner Restaurants, Clubs und Bars maximal 100 Personen erlaubt. Diese Einschränkung gilt dann, wenn die Konsumation nicht ausschliesslich an einem festen Sitzplatz erfolgt oder der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann, beziehungsweise keine andere geeignete Schutzmassnahme möglich ist. An öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 100 Besucherinnen und Besuchern, an denen das Einhalten der Schutzmassnahmen nicht möglich ist, muss eine Unterteilung in Sektoren mit maximal 100 Personen erfolgen. Die Kontaktdaten sind dabei pro Sektor zu erheben. Daran wird sich auch nach dem 1. Oktober nichts ändern. «Aufgrund der steigenden Fallzahlen gibt es in der heutigen Situation keinen Grund, die geltende Allgemeinverfügung im Kanton Luzern anzupassen. Sie hat so lange Gültigkeit, wie sie notwendig ist. Diese Notwendigkeit überprüfen wir regelmässig im Kantonalen Führungsstab», sagte Vinzenz Graf, Chef des Kantonalen Führungsstabs (KFS).

PD/Marcel Habegger

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