Fasnacht findet statt

Nach den neusten Lockerungsmassnahmen von Bund und Kanton kann die Luzerner Fasnacht im gewohnten Rahmen stattfinden. Grossanlässe wie Umzüge, Tagwache und das Aufstellen von Guuggerbühnen sind möglich.

Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass ab morgen Donnerstag, 17. Februar 2022, praktisch sämtliche Covid-Massnahmen in einem einzigen Schritt aufgehoben werden. Infolgedessen hat der Kanton Luzern festgehalten, dass Grossanlässe wie die Luzerner Fasnacht im Zusammenhang mit Corona keine kantonale Bewilligung mehr benötigen. Dies bedeutet, dass die Grossanlässe an der Stadtluzerner Fasnacht nur noch eine Bewilligung der Stadt Luzern zur Nutzung des öffentlichen Grundes benötigen – so wie üblich vor der Pandemie. «Wir freuen uns, dass nun trotz Corona die Luzerner Fasnacht möglich ist», sagt Stadtrat Adrian Borgula.

Umzüge können stattfinden

Organisierte Strassenumzüge oder Grossveranstaltungen während den Fasnachtstagen können aufgrund der angepassten Gesetzesregelungen des Bundes stattfinden. Dies betrifft insbesondere den Urknall mit der Fritschi-Tagwache und den Fritschiumzug am SchmuDo, 24.2.2022, den Fasnachtssonntag im Stadtteil Littau am 27.2.2022, die Wey-Tagwache und den Weyumzug am Güdismäntig, 28.2.2022, sowie Chendermonster und den Monstercorso am Güdisdienstag, 1.3.2022. Die Bewilligungen der Stadt Luzern zur Nutzung des öffentlichen Grundes werden nun ausgestellt – mit den üblichen Auflagen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit.

Vorbereitungen für Strassenfasnacht laufen

Aufgrund der Entscheide des Bundes kann auch die Strassenfasnacht wie üblich stattfinden. Auf den sich abzeichnenden Entscheid hat sich das städtische Strasseninspektorat vorbereitet. Ab sofort kann deshalb mit dem Aufbau der nötigen fasnächtlichen Infrastruktur, der definitiven Ein-satzplanung für die Reinigung und die Bereitstellung der temporären Signalisationen begonnen werden.

Beizenfasnacht möglich

Dass eine Beizenfasnacht möglich ist, haben Stadt und Kanton bereits am 25. Januar 2022 kommuniziert. Neu gilt für kleine Veranstaltungen in Innenräumen sowie in Restaurants keine Zertifikatspflicht mehr. Auch die Sitzpflicht sowie die Schutzmaskentragpflicht sind aufgehoben.

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