Energiekostenzulage: Neu gibt es ein Formular

Die Stadt unterstützt einkommensschwache Haushalte mit einer einmaligen Energiekostenzulage. Das Antragsformular wird aktuell zugeschickt.

Am 29. Juni hat das Stadtparlament das SP-Postulat «Energiearmut verhindern, hohe Nebenkosten abfedern» behandelt. Dabei hat es – entgegen dem Antrag des Stadtrates – alle Personen, die berechtigt sind, die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) zu beziehen, als Anspruchsberechtigte für die Energiekostenzulage definiert. Gleichzeitig hat das Parlament den ursprünglich geplanten Betrag auf 9,2 Millionen Franken erhöht.

8000 gehören zur Zielgruppe

In der Stadt Luzern haben im Jahr 2022 rund 8000 Haushalte ihren Anspruch auf IPV geltend gemacht und gehören somit grundsätzlich zur Zielgruppe der Energiekostenzulage. Dies führt zu rund 6100 Haushalten, die nun angeschrieben werden. Dank der Unterstützung von WAS wira Luzern war es möglich, in nur drei Monaten nach dem Entscheid des Grossstadtrates rechtzeitig mit der Umsetzung des veränderten Auftrags zu starten.

Mit Ausnahme von Personen, die wirtschaftliche Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, können alle im Jahr 2022 IPV-Berechtigten der Stadt von der Energiekostenzulage profitieren, die mit Öl oder Gas heizen. Dies entspricht dem politischen Willen des Grossen Stadt­rates, gestützt auf die Protokollbemerkung zum B+A 13/2023. Allerdings wird der gesprochene Betrag von 9,2 Millionen Franken nicht ausgeschöpft werden können. Wie viele der berechtigten Haushalte in der Stadt Luzern die Energiekostenzulage tatsächlich geltend ­machen und wie hoch die Summe der ausbezahlten Beträge definitiv sein wird, wird im Frühjahr 2024 evaluiert und kommuniziert. Im Moment wird geschätzt, dass gut die Hälfte des gesprochenen Betrags beansprucht werden könnte.

Auszahlung erfolgt bis Ende Jahr

Zwischen Mitte und Ende September 2023 wird nun allen Haushalten, in denen mindestens eine Person mit ­Anspruch auf eine Auszahlung lebt, das Antragsformular für die Energiekostenzulage zugeschickt. Die Formulare müssen innerhalb von 30 Tagen zurückgesandt werden. Die Auszahlungen sollten dann bis Ende 2023 erfolgen.

PD

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