Emmen fordert Entschädigung

Die Lärmbelastung durch den neuen Kampfjet F-35A soll im Vergleich zum heutigen Flugbetrieb etwa ähnlich bleiben wie bisher, obwohl mit deutlich weniger Flugbewegungen gerechnet wird.

Der Start des F-35A ist etwa drei Dezibel lauter als jener des F/A-18. Bild: Keystone-SDA / Alexander Dietz

Vergangene Woche hat das Eidgenös­sische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) betroffene Gemeinden über die künftigen Lärmemissionen durch den neuen Kampfjet F-35A informiert. Fazit für ­Emmen: «Die Berechnungen für den Standort Emmen haben ergeben, dass die Lärmbelastung im Vergleich zum heutigen Flugbetrieb insgesamt in etwa gleich bleibt», hält das Bundesamt in der zugehörigen Mitteilung fest.

Die Armee rechnet mit jährlich 1090 Flugbewegungen des F-35A ab dem Militärflugplatz Emmen. Im Vergleich zu heute sind das deutlich weniger Bewegungen. F/A-18 und F-5 starten zusammen aktuell im Schnitt über 3600-mal pro Jahr. Dass die Lärmbelastung trotz weniger Flugbewegungen insgesamt in etwa gleich bleibe, liegt daran, dass der Start des F-35A um drei Dezibel lauter ausfällt als jener der F/A-18. Der konsequente Einsatz des Nachbrenners in Abflugrichtung Süden soll ferner für einen schnelleren Höhengewinn sorgen, wodurch sich die Lärmbelastung über dem entsprechenden Wohngebiet verringern und sich der Lärmpegel insgesamt leicht in Richtung des weniger dicht besiedelten nördlichen Gemeindegebietes verlagern würde.

Bevölkerung beurteile anders

Der Gemeinderat begrüsse die Massnahmen zur Eindämmung und damit zum Schutz der Bevölkerung vor übermässiger Belastung und schätze den konstruktiven und transparenten Austausch mit dem VBS, schreibt die Gemeinde Emmen in einer Mitteilung. Dessen Fazit aus den Lärmberechnungen teilt die Gemeinde jedoch nicht vollumfänglich. «Für die Bevölkerung zählt in erster Linie das Einzelereignis und nicht die Bilanz Ende Jahr», betont Gemeindepräsidentin Ramona Gut-Rogger. Und weil diese Einzelereignisse lauter sind, könne aus Sicht des Gemeinderates nicht abschliessend von einer gleichbleibenden Belastung gesprochen werden.

«Die Lärmemissionen haben bereits heute negative Auswirkungen auf die Standortattraktivität der Gemeinde ­Emmen», erklärt Ramona Gut-Rogger. «Während der volkswirtschaftliche Nutzen für die Zentralschweiz und damit auch für Emmen von Bedeutung ist, gilt es, die negativen Auswirkungen, die vor allem durch die Emmer Bevölkerung ­getragen werden, nicht ausser Acht zu lassen», sagt sie weiter. Diesen Lasten für die Gesamtbevölkerung müsse in Zukunft Rechnung getragen werden.

Konkret erwartet der Gemeinderat die konsequente und unkomplizierte Umsetzung der geplanten Lärmschutzmassnahmen für die Bevölkerung in direktem Umfeld des Flugplatzes. «Andererseits fordern wir den Erhalt der Arbeitsplätze in Emmen sowie zur Abgeltung der Einbussen in Bezug auf die Standortattraktivität eine gesamtheitliche Entschä­digung für die Gemeinde Emmen», führt Ramona Gut-Rogger aus. «Fakt ist und bleibt schliesslich, dass die Emmerinnen und Emmer allesamt von den zunehmenden Lärmemissionen des Einzelereignisses belastet werden, während der Kanton und darüber hinaus die Zentralschweiz vorwiegend vom volkswirtschaftlichen Nutzen profitieren.»

Entsprechend werde der Gemeinderat den weiteren Prozess rund um die Einführung des neuen Kampfjets mitverfolgen und sich mit seinen Forderungen aktiv einbringen. Um den F-35A einzuführen, müssen die Objektblätter der Militärflugplätze im Sachplan Militär angepasst und die zulässige Lärmbelastung festgelegt werden. Dieser Schritt wird nach Anhörung der Kantone und der Gemeinden sowie unter Mitwirkung der Bevölkerung durch den Bundesrat beschlossen.

PD

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