«Eine unnötige Zwängelei»

Aufatmen bei den Initianten der Pilatus Arena im November. Das Krienser Volk hatte mit 51,3 Prozent grünes Licht für den Bau der Sporthalle gegeben. Doch nun gibt es Gegenwind aus der Stadt Luzern.

Geht es nach der SP und den Grünen, soll die Stadt Luzern die Verlängerung des Kaufrechts für Mattenhof II rückgängig machen. Bild: PD

Im Jahr 2016 hatte die Luzerner Stimmbevölkerung einem Kaufrecht für das Grundstück Mattenhof II auf dem Gebiet der Stadt Kriens zugestimmt – das Grundstück also, wo die Pilatus Arena entstehen soll. SP und Grüne sind nun der Meinung, das Kaufrecht müsse rückgängig gemacht werden, denn in der Abstimmungsbroschüre sei nichts davon zu lesen gewesen, dass die Stadt das Kaufrecht eigenständig verlängern könne. Nach der Abstimmung in Kriens vom 29. November 2020 hat die Pilatus Arena AG den Stadtrat um eine Verlängerung des Kaufrechts um fünf Jahre ersucht. Grund dafür ist, dass das Kaufrecht innert der Fünfjahresfrist noch nicht ausgeübt werden kann, weil die Bewilligung für den Bau einer multifunktionalen Halle noch nicht vorliegt.

Weiter beziehen sich die Linken auf die Abstimmung von 2017, bei der das Volk dem Reglement über die Abgabe von stadteigenen Grundstücken als Gegenvorschlag zur Bodeninitiative zugestimmt hat, dass die Stadt keinen weiteren Boden mehr verkaufen soll. Mario Stübi (SP) und Christian Hochstrasser (Grüne) sind zwar damit einverstanden, dass diese Abstimmungsregelung nicht für die Pilatus Arena gilt, allerdings nicht bei einer Verlängerung des Kaufrechts. «Nur weil die Linken zu den Abstimmungsverlierern gehören und das Projekt ablehnen, starten sie nun einen letzten Sabotageversuch, um das Vorhaben zu verhindern», ärgert sich FDP-Fraktionschef Marco Baumann. Dies, obwohl das Vorgehen auf einem Volksentscheid beruhe und somit sowohl rechtlich wie auch demokratisch legitimiert sei. 

Die Stadt schreibt in ihrer Antwort auf die der Motion vorausgegangenen Interpellation der Motionäre, dass die mögliche Verlängerung der Frist zwar nicht in der Abstimmungsbroschüre erwähnt gewesen sei, jedoch im Bericht und Antrag, öffentlich zugänglich sei.

 

Klare Worte von anderen Parteien

Bei den bürgerlichen Parteien und der GLP ist nur wenig Verständnis für das Vorgehen von SP und Grünen vorhanden. «Die erwähnte Verlängerung ist Bestandteil des rechtsgültigen Vertrages zwischen dem Bauherrn und der Stadt. Die Verlängerung liegt in der Kompetenz des Stadtrates», ist Jules Gut, Fraktionspräsident der GLP im Grossen Stadtrat, überzeugt. Auch von der CVP gibt es keine Unterstützung für die Motion. «Der Stadtrat hat korrekt gehandelt», ist auch Mirjam Fries, Fraktionspräsidentin der CVP, überzeugt. «Da gibt es keinen Zweifel daran», meint sie. Und sie fügt an: «Im Bericht und Antrag des Parlaments war klar deklariert, dass der Stadtrat das Baurecht verlängern darf. Die Motion von SP und Grünen ist eine unnötige Zwängelei. Man sucht einen Strohhalm, um den Verkauf rückgängig zu machen.»

 

«Alles andere wäre Vertragsbruch» 

Aber ist das Projekt nun dennoch gefährdet, weil die Linken die Mehrheit im Grossen Stadtrat halten? Toni Bucher, Verwaltungsratspräsident Pilatus Arena AG, meint: «Die rechtliche Lage ist klar und eindeutig. Der Kaufrechtsvertrag sieht ausdrücklich die Verlängerung des Kaufrechts vor. Die Bevölkerung hat dem Vertrag ganz deutlich zugestimmt. Diese Verlängerung ist nun erfolgt. Alles andere wäre ein Vertragsbruch.»

Tatsächlich ist es üblich, dass Kaufrechtsverträge über fünf Jahre mit Option auf Verlängerung abgeschlossen werden. Bei der Pilatus Arena haben das zweistufige Wettbewerbsverfahren, der Einbezug der Bevölkerung, die umfassende Mitwirkung, die enge Absprache mit der Stadt Kriens sowie die zusätzliche Abstimmung in Kriens zu Verzögerungen geführt. Bezüglich der Abstimmung über das Vorgehen bei stadteigenen Grundstücken meint der Verwaltungsratspräsident: «Bei der Abstimmung zum Reglement über die Abgabe stadteigener Grundstücke im Baurecht 2017 wurde mehrfach betont, dass dieses Reglement nicht rückwirkend gelten soll und schon gar nicht für die Pilatus Arena. Eine Änderung zum Baurecht bei einem so weit fortgeschrittenen Projekt hätte massive Eingriffe zur Folge. Man müsste praktisch wieder von vorne anfangen, das ganze Projekt neu planen und neue Investitionspartner suchen», sagt Toni Bucher.

Marcel Habegger

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