Dringlicher Antrag nimmt erste Hürde

Das Parlament hat den Dringlichen Bevölkerungsantrag «Preisgünstiger Wohnraum muss erhalten bleiben» als Motion überwiesen.

Die steigenden Mieten, die hohen Heiz- und Nebenkosten und der fehlende Wohnraum belasten die Haushalte in immer stärkerem Mass. Um Gegensteuer zu geben, bevor die Situation untragbar wird, lancierte der MV Luzern am 12. September 2023 den Dringlichen Bevölkerungsantrag «Preisgünstiger Wohnraum muss erhalten bleiben». Der Bevölkerungsantrag fordert, die Stadt Luzern dem kantonalen Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum zu unterstellen. Während der Unterstellung dürfen Wohnräume nur mit Bewilligung der kommunalen Exekutive abgebrochen, umgebaut oder ihrem Zweck entzogen werden. Als bewilligungspflichtige Umbauten gelten die Aufteilung und Zusammenlegung von Wohnungen sowie Erneuerungen, wenn sie zu einem wesentlich höheren Mietzins führen. «Der Referenzzinssatz – und damit die Mieten – steigt bereits morgen an, der Gaspreis der EWL stieg per Oktober, und der Strom wird per Januar teurer. Gleichzeitig fehlt es an Wohnraum. Mieter:innen brauchen jetzt Unterstützung, der MV-Bevölkerungsantrag kommt zur rechten Zeit», so Daniel Gähwiler, Co-Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverbands Luzern NW OW UR.

«Die Bevölkerung erwartet, dass der Stadtrat angesichts der Wohnkrise griffige Massnahmen ergreift. Der Grosse Stadtrat hat dies an seiner Sitzung am Donnerstag bestätigt. Der Stadtrat kann dem gerecht werden und muss nicht die maximale Frist von einem Jahr zur Vorlage einer konkreten Umsetzung abwarten», ergänzt Mario Stübi, Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbands Luzern.

PD

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