Die Pension muss geplant werden

Es kursieren viele Gerüchte zur Praxis der Banken im Umgang mit reiferen Hypothekarschuldner:innen über 60 Jahre. Markus Odermatt, Leiter Geschäftsstelle Luzern, Hauptsitz der Luzerner Kantonalbank AG (LUKB), stellt klar und ordnet ein.

Markus Odermatt rät, eine Pensionierungsplanung bereits mit 55 Jahren zu machen. Bild: PD

Ein 60-jähriger Durchschnittsverdiener mit 20 Prozent Eigenkapital kommt zu Ihnen auf die Bank. Hat sie oder er eine Chance, etwas zu bekommen?

Dazu müsste ich mehr wissen: Was sind die Ziele und die Wünsche des Kunden? Wie präsentiert sich das Kaufobjekt? Wie sieht die finanzielle Situation aus – jetzt, aber vor allem nach der Pensionierung, die ja bald kommt?

Die an Stamm- und Familientischen oft ­kolportierte Altersguillotine für Neuhypotheken …

… die gibt es nicht. Wir beurteilen immer die individuelle Situation.

Gibt es andere Fallstricke für die Vergabe ab 60?

Die Pensionierung ist nicht mehr weit. Sie bringt grosse Veränderungen beim Einkommen und eventuell auch beim Vermögen. In unserer Beratung entwickeln wir zusammen mit den Kunden eine klare Vorstellung ihrer finanziellen Zukunft. Mit einem solchen Plan bestehen gute Chancen, dass man die Fallstricke beim Eigenheimkauf ab Alter 60 vermeidet.

Wechseln wir zu bestehenden Hypotheken. Wie soll man sich aufs Pensionsalter generell vorbereiten diesbezüglich?

Man muss sich wohlfühlen: mit der Wohnsituation, aber auch mit dem eigenen Budget. Das tönt einfacher, als es ist. Daher empfehlen wir unseren Kunden auch eine Pensionierungsberatung. Wir beleuchten dort ebenfalls den Aspekt der «richtigen» Hypothek. Idealerweise macht man eine solche Pensionierungsberatung bereits ab Alter 55.

Sind Hypotheken im II. Rang überhaupt noch «zulässig» im AHV-Alter?

Ja, aber mit einer Einschränkung: Die Wohnkosten – also Zinsen, Amortisationen und Nebenkosten – müssen auch im Ruhestand gut tragbar sein. Vielleicht muss man dann halt auch auf das vorhandene Vermögen zurückgreifen. Die 2. Hypothek ist jener Teil der Finanzierung, der innerhalb einer Belehnungshöhe von 66 bis 80 Prozent des Liegenschaftswerts liegt. Eine 2. Hypothek muss man zwingend amortisieren. Das gilt übrigens genau gleich für jüngere Kund:innen.

In welchen anderen Bereichen verschärfen sich die Bedingungen für Hypotheken bei reiferen Schuldner:innen?

Im Pensionsalter hat man in der Regel weniger Einkommen. Das beeinflusst ganz generell die Höhe einer möglichen Finanzierung. Das bedeutet aber auch, dass man mehr Eigenmittel braucht, wenn man für Investitionen – zum Beispiel für eine klimafreundliche Heizung – die bestehende Hypothek aufstocken will.

Können über 65-Jährige überhaupt noch ihre Hypothek verlängern mit einer langen Laufzeit?

Selbstverständlich. Mit steigendem Alter wählen unsere Kund:innen aber tendenziell kürzere Laufzeiten. Dies hat wohl damit zu tun, dass man im Alter flexibler bleiben möchte, um die Wohnsituation bei Bedarf kurzfristig zu verändern.

Wenn jemand merkt, dass es eng wird mit der Belastung im AHV-Alter, wie kann sie oder er den «Hammer» beim nächsten Bankengespräch vermeiden?

Wie gesagt: frühzeitig die Pension planen – auch finanziell. Und wenn man sich trotzdem mulmig fühlt: sofort von sich aus das Gespräch mit der Bank suchen.

Welche Servicedienstleistungen bietet Ihre Bank an für Kund:innen in reiferem Alter?

Wir beraten seit einiger Zeit immer mehr Kunden bei der Weitergabe von Wohneigentum innerhalb der Familie. Auch Erbrechtsberatungen sind zunehmend gefragt. Dazu ein Beispiel: Kürzlich hat bei uns eine 82-jährige Kundin einen Testamentcheck machen lassen. Jetzt hat sie die Sicherheit, dass alles gut geregelt ist, und sie ist happy.

Andréas Härry

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