«Die Massnahme ist unumgänglich»
Im Kanton Luzern ist die Zahl der Personen, die sich mit Covid-19 infizierten, in den letzten Tagen stark gestiegen. Um die Verbreitung des Virus einzudämmen, hat der Regierungsrat eine erweiterte Maskentragepflicht beschlossen.
Im Kanton Luzern stecken sich aktuell durchschnittlich jeden Tag fast 70 Personen neu mit Covid-19 an. Die Fallzahlen steigen, auch die Zahl der Spitaleinweisungen aufgrund von Covid-19 nimmt zu.
Deshalb gilt seit Samstag eine Maskentragepflicht in den Innenräumen öffentlich zugänglicher Einrichtungen. Das Tragen einer Maske ist insbesondere vorgeschrieben im Publikumsbereich von Einkaufsläden, -zentren und -märkten, Poststellen und Banken, Museen, Theatern und Konzerthäusern, Verwaltungsgebäuden, Gotteshäusern und religiösen Gemeinschaftsräumen, Kinos, Bahnhöfen und Bibliotheken. Ebenfalls gilt eine Maskentragepflicht an Wochen-, Monats- und Jahrmärkten sowie für das Personal im Gästebereich von Restaurationsbetrieben. Dies gilt auch für Bars und Clubs, Diskotheken und Tanzlokale. Eine Maske tragen müssen ausserdem alle, die Dienstleistungen erbringen oder beanspruchen, bei denen es zu Körperkontakt kommt oder der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann.
Der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf sagte am Freitag: «Diese Massnahmen sind leider unumgänglich, um ein noch stärkeres Ansteigen der Fallzahlen zu verhindern.» Es gelte, eine Häufung schwerer Covid-19-Erkrankungen, eine Überlastung des Gesundheitswesens und schwerwiegende Eingriffe in das öffentliche Leben und die Wirtschaftsfreiheit zu verhindern. Guido Graf: «Wir alle stehen in der Verantwortung, das Virus nicht leichtfertig zu verbreiten.» Die Maskentragepflicht in den Innenräumen öffentlich zugänglicher Einrichtungen gilt vorerst bis am 31. Januar 2021.
Ausnahmen der Pflicht
Keine Maskentragepflicht gilt in Trainingsbereichen von Sport- und Fitnesseinrichtungen, sofern der erforderliche Abstand eingehalten werden kann oder geeignete Schutzmassnahmen ergriffen wurden. Ebenfalls von der Maskentragepflicht ausgenommen sind Patientinnen und Patienten und Kunden von medizinischen oder kosmetischen Dienstleistungen an Zähnen und Gesicht. Wie im öffentlichen Verkehr sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag von der Maskentragepflicht in den Innenräumen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen ausgenommen. Die Maskentragepflicht gilt ebenfalls nicht für Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen, insbesondere medizinischen, Gründen keine Maske tragen können. Dafür muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Ebenfalls von der Maskentragepflicht ausgenommen sind Personen, die durch andere geeignete Schutzmassnahmen wie Plexiglasscheiben geschützt sind. Das Tragen eines Visiers ist jedoch unzureichend.
Gegenseitiger Schutz
Das Tragen einer Hygienemaske dient in erster Linie dem Schutz anderer Personen und nicht nur dem Eigenschutz. Gemäss aktuellem Wissensstand kann eine infizierte Person bereits zwei Tage vor dem Auftreten von Symptomen ansteckend sein, ohne es zu wissen. Wenn also auf engem Raum alle Personen eine Maske tragen, schützen sie sich gegenseitig. Durch das Maskentragen ist kein hundertprozentiger Schutz gewährleistet, jedoch wird das Ansteckungsrisiko deutlich vermindert und die Ausbreitung des neuen Coronavirus verlangsamt.
Regierungspräsident Reto Wyss ordnete die Maskentragepflicht an der Medienkonferenz vom Freitag grundsätzlich in die Corona-Politik des Kantons Luzern ein. Wie alle bisherigen Massnahmen seien die jetzt verordneten Einschränkungen so geringfügig wie möglich und so weitgehend wie nötig ausgefallen. Sie seien dringend nötig, um bei den aktuellen Infektionsraten eine flächendeckende Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Wyss resümierte in diesem Zusammenhang auch die bisher von Bund und Kanton geleisteten finanziellen Beiträge, um die einzelbetrieblichen und gesamtwirtschaftlichen Folgeschäden der Corona-Krise zu mildern. Stand heute hat der Kanton Luzern zusammen mit dem Bund 700 Millionen Franken an Betriebskrediten ausbezahlt. Start-ups haben 1,4 Millionen Franken erhalten, der Tourismus 1,7 Millionen Franken. Für die Kultur sind 17 Millionen Franken Ausfallentschädigung bewilligt worden, je zur Hälfte finanziert von Bund und Kanton Luzern.
Schulkonzepte gelten weiter
Das Bildungs- und Kulturdepartement hat entschieden, die Schutzmassnahmen, die seit Beginn des Schuljahres gelten, auf allen Stufen unverändert weiterzuführen. Es bestehen für alle Schulstufen separate Rahmenschutzkonzepte, die sich bewährt haben und bei Bedarf eine flexible Anpassung pro Schulstandort möglich machen, so Regierungsrat Marcel Schwerzmann, Bildungs- und Kulturdirektor. Sein Fazit: «Wir haben rechtzeitig und richtig reagiert. Es gab insgesamt wenige Corona-Fälle und wenig Quarantäneanordnungen.»
Die Schulen bestätigen, dass die Schutzmassnahmen gut eingehalten und von den Lernenden mitgetragen werden. Bildungsdirektor Schwerzmann: «Wir beobachten die Lage und überprüfen periodisch unsere Anordnungen, und wir werden allfällige neue BAG-Empfehlungen konsequent umsetzen.» Das Ziel sei nach wie vor, so viel regulären Prä-
senzunterricht wie möglich zu halten und gefährdete Personengruppen zu schützen.
Generelle Pflicht auf Schulanlagen
Auf den gesamten Schularealen der städtischen Volksschule, also sowohl auf Pausenplätzen als auch im Innern der Schulhäuser, gilt für alle Erwachsenen die Maskentragepflicht. Dies teilte der Luzerner Stadtrat ebenfalls am Freitag mit. Die Maske muss bereits beim Betreten des Schulareals, inklusive Pausenplatz, und nicht erst beim Betreten des Schulhauses aufgesetzt werden. Sie gilt für alle Erwachsenen, also auch für Privatpersonen, Sportvereine und andere Gruppierungen, die die Schulareale nutzen. Sie gilt auch für die Musikschule sowie für schulische Veranstaltungen wie Theateraufführungen, Konzerte, Vorträge, Konferenzen. Keine Maskenpflicht gilt einzig in den Klassenzimmern für Lehrpersonen und in den Turnhallen beziehungsweise auf Sportplätzen während des Sport- und Trainingsbetriebs. Allerdings muss dann der erforderliche Abstand eingehalten oder müssen geeignete Schutzmassnahmen ergriffen werden.
Schalterbesuche meiden
Der Stadtrat will, dass die Dienstleistungen der Stadtverwaltung weiterhin vollumfänglich gewährleistet sind. Auch die Schalter sollen weiterhin offen bleiben. Der Stadtrat bittet die Bevölkerung allerdings, nur ins Stadthaus oder in die anderen städtischen Einrichtungen zu kommen, wenn es nötig ist. Viele Dienstleistungen können bequem online und telefonisch erledigt oder bestellt werden. Auch besteht die Möglichkeit, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Weiter appelliert der Stadtrat an alle, die SwissCovid-App auf das Smartphone zu laden. Diese App ist ein wichtiges Puzzleteilchen, um die Verbreitung des Virus eindämmen zu können.
PD