Das Parlament wählt das kleinere «Übel»
Die Stadtluzerner Bevölkerung kann für sich am 5. Februar die Steuern senken.
Bereits vor der Ratssitzung von Donnerstag war praktisch klar: Der Stadtrat wird das Budget 2023 nicht ohne Steuersenkung durchbringen – die Frage war nur noch: Kann sich das Parlament bereits während der Ratssitzung einigen, oder wird eine Seite das Referendum ergreifen? Letztlich biss die linke Seite in den sauren Apfel, um einen längeren budgetlosen Zustand zu verhindern. Der Steuerfuss soll um einen Zwanzigstel auf 1,70 Einheiten gesenkt werden. Der Stadtrat erwartet so ein Minus von 20,5 Millionen, anstatt 11 Millionen Franken. Da eine Veränderung des Steuerfusses in der Stadt Luzern zu einem obligatorischen Referendum führt, hat die Stadt Luzern Anfang 2023 kein rechtskräftiges Budget. Um den budgetlosen Zustand so kurz wie möglich zu halten, will der Stadtrat die Vorlage für das Budget 2023 bereits am 5. Februar 2023 dem Stadtluzerner Stimmvolk zur Abstimmung unterbreiten.
Solange 2023 kein Budget festgesetzt ist, darf der Stadtrat gemäss Gesetz nur Ausgaben tätigen, die für die ordentliche und wirtschaftliche Verwaltung unerlässlich sind. Dies bedeutet, dass die in der budgetlosen Zeit nicht zwingend vorgeschriebenen Ausgaben grundsätzlich nicht zulässig sind. Auch dürfen keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden, die sich auf die Zukunft beziehen. Bestehende gesetzliche und vertragliche Pflichten sind nach Treu und Glauben jedoch einzuhalten. Zur Sicherstellung der Verwaltungsführung ist die Wiederbesetzung vakanter Stellen zugelassen. Die derzeit geltenden Anstellungsbedingungen und Löhne laufen unverändert weiter. Dauernde oder befristete Stellenaufstockungen sind hingegen aufzuschieben. Lohnerhöhungen erfolgen keine. Neue finanzielle Beteiligungen an Aus- und Weiterbildungen sind in dieser Zeit nicht möglich, genauso wenig wie Entwicklungsmassnahmen für Teams, Organisationen oder das Kader. Grundsätzlich sind keine neuen Projekte zu beginnen und keine neuen Aufträge abzuschliessen. Die laufenden Investitionsvorhaben sind individuell zu prüfen. Solange das Budget nicht rechtskräftig ist, können nur noch Investitionen getätigt werden, für die gemäss Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden vom Gemeinderat eine Kreditüberschreitung bewilligt werden könnte.
Marcel Habegger/PD