«Das ist einzigartig»

Ein gemeinsames Regelwerk gibt vor, in welche Richtung sich Luzern Plus entwickeln soll. Luzern-Plus-Geschäftsführer Armin Camenzind spricht von einem schweizweit einzigartigen Werk.

Bis Ende September kann die Bevölkerung sich online zum Regelwerk äussern. Bild: PD

Im Jahr 2010 haben die Gemeinden Kriens, Horw und Luzern mit dem Leitbild für die Entwicklung von Luzern Süd gemeinsam die Planung des kantonalen Entwicklungsschwerpunktes Luzern Süd gestartet. Daraus entstanden ist das behördenverbindliche Regelwerk Luzern Süd. Es umfasst räumliche, wirtschaftliche, verkehrliche und landschaftliche Massnahmen. Damit werden die bisherigen Planungen für Luzern Süd in einem regionalen Teilrichtplan und einem regionalen Konzept zusammengefasst und es wird behördenverbindliche Planungssicherheit geschaffen. Die Erarbeitung des Regelwerks Luzern Süd wurde im Auftrag der drei Standortgemeinden unter Federführung von Luzern Plus und unter Einbezug der Beteiligten erstellt.

Armin Camenzind, wozu dient dieses Regelwerk genau?
Konzepte und Teilrichtpläne dienen in erster Linie dazu, die raumwirksamen Tätigkeiten der Gemeinden auf regionaler Ebene zu koordinieren. Da die Bevölkerung sowie auch die Unternehmen sich in Räumen bewegen, die sich nicht mehr ausschliesslich mit dem politischen Perimeter decken, ist eine Planung auf regionaler Ebene zielführend und notwendig. Sogenannte funktionale Räume decken sich nicht mehr mit den politisch-administrativen Räumen und führen zu neuen Problemstellungen und Herausforderungen in der Raumentwicklung. 

Was heisst das?
Die Grenzen zwischen den Gemeinden sind in Luzern Süd nicht so klar ersichtlich wie beispielsweise bei Gemeinden auf dem Land. Die funktionalen Räume, beispielsweise der Bahnhof Mattenhof, sind nicht mehr klar einer Gemeinde zuzuordnen. Der Bahnhof ist zwar auf Krienser Boden, dahinter liegt aber gleich die Grenze zu Luzern und Horw.

Weshalb ist das Regelwerk für Investoren eigentlich wichtig?
Für Investoren ist es wichtig, da mit dem Regelwerk Planungssicherheit gegeben wird. So wird beispielsweise geklärt, wo Möglichkeitsgebiete für Hochhäuser sind und wo welche Nutzungen und Dichten möglich sind. Die Vorgaben haben aber noch erheblichen Spielraum und können als richtungsweisende Festlegung verstanden werden. Diese Vorgaben werden dann in den kommunalen Bau- und Zonenreglementen und im Zonenplan konkretisiert. Dafür sind die Gemeinden zuständig.


Was wäre die Konsequenz, wenn es kein Regelwerk geben würde, wenn jede Gemeinde für sich «basteln» würde?
Die Themen der Raumplanung machen nicht an Gemeindegrenzen Halt. Sie bedürfen daher einer Abstimmung im funktionalen Raum, welche Luzern Plus im Auftrag der Gemeinden wahrnimmt. Ohne diese Arbeit wäre deshalb die regionale Abstimmung deutlich erschwert. Das vorliegende Regelwerk legt eine klare Raumstruktur, bestehend aus Bebauungen, Freiräumen und Erschliessung fest. So wird das Gebiet klar strukturiert und lesbar. Es soll ermöglicht und verstärkt werden, dass aufeinander abgestimmte Planungen und Projekte entstehen. 

Wo lagen die besonderen Herausforderungen bei der Zusammenführung der Visionen der einzelnen Gemeinden?
Die drei Gemeinden, beziehungsweise Städte, sind sehr unterschiedlich positioniert. Luzern ist seit jeher eine Stadt, Kriens ist seit 2019 ebenfalls eine und ist nicht zuletzt dadurch  urbaner geworden. Auch die politischen Strukturen sind sehr unterschiedlich. Dennoch ist es uns gemeinsam gelungen, alle Beteiligten auf eine gemeinsame Haltung zu bringen, das macht das Regelwerk schweizweit einzigartig.

Bis Ende September kann die Bevölkerung sich online zum Regelwerk äussern. Es fanden bereits Workshops statt. Was für Erkenntnisse konnten Sie daraus ziehen?
Die Rückmeldungen, welche wir aus den verschiedenen vorgelagerten Workshops und Behördenmitwirkungen aufgenommen hatten, wurden bereits verarbeitet. So waren nebst den drei Gemeinden beispielsweise auch schon sämtliche Fraktionen der in den Legislativen vertretenden Parteien eingeladen. Damals kamen wenige Rückmeldungen, woraus wir schliessen, dass die grundsätzlichen Stossrichtungen breit abgestützt sind und mitgetragen  werden.

Weshalb können sich Interessierte nur online einbringen?
Wir haben bereits vorher die Rückmeldungen als Mails oder eingescannte Schreiben erhalten. Es wurde also eigentlich früher online mitgewirkt. Mit der Plattform E-Mitwirkung gehen wir den Schritt in Richtung digitale Verwaltung weiter:  Die Rückmeldung wird daher für alle Beteiligten vereinfacht, da sie direkt ins Dokument eingetragen werden kann.

Was sind die nächsten Schritte?
Bis Ende September läuft die öffentliche Auflage. Danach wird Luzern Plus die Eingaben auswerten und zurück in die Gemeinden zur Bearbeitung geben, dies wird wohl bis Ende Januar 2021 dauern. Voraussichtlich im April wird das Regelwerk an der Delegiertenversammlung von Luzern Plus verabschiedet.

Marcel Habegger/PD

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