Das ändert sich im Kanton

Viele Massnahmen gegen das Covid-19-Virus bleiben im Kanton Luzern bis Ende März bestehen. Änderungen gibt es jedoch in den Alters- und Pflegeheimen.

Die Anzahl Besuche ist weiterhin auf zwei Personen beschränkt, der Kanton lockert aber die Quarantäneempfehlungen. Bild: Pius Amrein/«Luzerner Zeitung»

Aufgrund der vorsichtigen ersten Lockerungsschritte des Bundesrates, die letzte Woche kommuniziert wurden, hat der Regierungsrat die in der kantonalen Covid-19-Verordnung geregelten zusätzlichen Massnahmen des Kantons ebenfalls bis vorerst am 31. März verlängert. Dies betrifft insbesondere die Schliessung von Erotik- und Sexbetrieben und das Verbot von Sexarbeit sowie die Regelung des Besuchsrechts in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Kurhäusern. In Koordination mit dem zweiten Öffnungsschritt des Bundes wird der Regierungsrat die Notwendigkeit der kantonalen Massnahmen ebenfalls auf den 22. März hin erneut überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

 

Verlängerung des Besuchsrechts 

Gemäss verlängerter kantonaler Verordnung ist in den Spitälern und Alters- und Pflegeheimen (APH) weiterhin pro Tag und Patientin und Patient, Bewohnerin und Bewohner oder Gast der Besuch von maximal zwei Personen (engste Bezugspersonen) zulässig. Die Verordnung sieht die Möglichkeit weitergehender Einschränkungen des Besuchsrechts vor oder dass in Ausnahmefällen zusätzliche Besucherinnen und Besucher bewilligt werden können; dies insbesondere bei einer Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands, bei psychischen Krisen oder bei palliativen Situationen, wobei jeweils das Schutzkonzept zu berücksichtigen ist.

 

Änderungen in den Heimen

Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage hat die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) in Zusammenarbeit mit dem Kantonsarzt und Curaviva Luzern die in den Alters- und Pflegeheimen geltenden abgestuften Schutzmassnahmen überprüft. Seit Montag gelten zwei Änderungen: Die erste betrifft eine generelle Quarantäneempfehlung des Bundesamts für Gesundheit. Diese sieht vor, dass jede neue Bewohnerin und jeder neue Bewohner zehn Tage in Quarantäne im Einzelzimmer verbringen soll. Aufgrund der wachsenden Zahl von geimpften Personen in den Alters- und Pflegeheimen, die per Ende nächster Woche abgeschlossen sein soll, und der Möglichkeit von präventiven, freiwilligen Tests kann diese generelle Quarantäneempfehlung im Kanton Luzern durch risikobasierte Massnahmen abgelöst werden. Die zweite Änderung betrifft das freiwillige, präventive Testen von Mitarbeitenden und Besuchenden in den Alters- und Pflegeheimen. Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft empfiehlt, diese freiwilligen Tests in Abhängigkeit der epidemiologischen Lage insbesondere bei Mitarbeitenden und Besuchenden regelmässig durchzuführen. Damit können asymptomatische, mit dem neuen Coronavirus infizierte Personen, welche sich in diesen Institutionen mit erhöhtem Risiko bewegen, frühzeitig erkannt und isoliert werden. Zudem liefern diese Tests eine epidemiologische Momentaufnahme, die dazu dient, infizierte Personen rasch zu erkennen und einen Ausbruch zu verhindern. Pflegebedürftige Menschen schränkten ihre sozialen Kontakte innerhalb und ausserhalb der Heime ein. Eine weiter sinkende Zahl von Infektionen in der Bevölkerung und die wachsende Zahl von geimpften Personen werden den Alters- und Pflegeheimen vorsichtige Öffnungsschritte ermöglichen. 

 

Skigebiete: Weiter wie bisher

Mit den gleichen Bedingungen wie bisher verlängert werden die Bewilligungen in den Luzerner Skigebieten. Die von der Dienststelle Gesundheit und Sport ausgestellten Bewilligungen gelten vom 8. bis 28. Februar. Da es die epidemiologische Lage ermöglicht und die Schutzkonzepte in den Wintersportgebieten korrekt umgesetzt wurden, können die Luzerner Skigebiete ihren Betrieb ab 1. März bis zum 25. April  unter den gleichen Bedingungen wie bislang fortführen.

PD

 

Box: Weitere Verschlechterung im Gastgewerbe
Gemäss Lustat-Statistik Luzern schätzten Anfang Januar 2021 die befragten Luzerner Industrie- und Detailhandelsbetriebe ihre Geschäftslage – gegenüber dem Vorquartal unverändert als «befriedigend» ein. Das Gastgewerbe verzeichnete eine Verschlechterung der Geschäftslage und erreichte mit den erneuten pandemiebedingten Einschränkungen im 4. Quartal einen neuen Tiefpunkt. Unverändert als «gut» wurde die Geschäftslage im Baugewerbe beurteilt. Die Umfrage datiert auf die ersten zwei Januarwochen. Damit bilden die Umfragedaten die Auswirkungen des staatlichen Beschlusses zur Schliessung der Läden für Güter des nicht täglichen Bedarfs ab 18. Januar noch nicht ab.

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