Bewerbungen bis am 1. Februar möglich

Der Stadtrat ermöglicht von Juni bis September erneut Pop-up-Parks auf Parkplätzen und privaten Grundstücken.

Die Stadt Luzern will Quartierzentren als Begegnungsorte stärken und setzt sich für eine attraktive Gestaltung der Strassenräume ein. Ein Projekt dazu sind Pop-up-Parks. Seit 2020 können Flächen temporär von der Quartierbevölkerung umgenutzt werden. Solche Pop-up-Parks bieten die Chance, den öffentlichen Raum aktiv mitzugestalten und einen saisonalen Belebungspunkt im Wohn- und Quartierumfeld einzurichten. 2024 will der Stadtrat acht Pop-up-Parks auf Parkplätzen und privaten Grundstücken ermöglichen. Sie können von Juni bis September gestaltet und genutzt werden. Anmeldefrist für Ideen und Standortvorschläge ist der 1. Februar 2024.

Damit ein Pop-up-Park auf einem soliden Fundament steht, kann bei der Stadt Luzern ein Grundgerüst aus Bretterboden und Geländer bezogen werden. Auf dieser «Bühne» kann der Kreativität freier Lauf gelassen werden. Für die Beschaffung von Material, Möbel oder Pflanzen mit oder ohne Basis-Kit steht pro Pop-up-Park ein Kostenbeitrag von bis zu 1000 Franken zur Verfügung. Alternativ kann ein standar­disierter Pop-up-Park beantragt werden. Dieser beinhaltet eine Spielkiste, einen Gartentisch, Stühle sowie grosse und kleine Pflanzkästen.

Weitere Informationen: www.pop-up-parks.stadtluzern.ch.

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