Behörden sind dagegen

Kanton und Stadt Luzern haben den Vorschlag der IG Pilatusplatz für eine neue Verkehrsführung am Pilatusplatz geprüft und lehnen ihn ab. Dies wegen Sicherheitsdefiziten und Projektzielen, die mit der eingegebenen Variante nicht erreicht werden könnten.

Stadt und Kanton sind gleich aus mehreren Gründen gegen den Lösungsvorschlag der IG Pilatusplatz. Bild: PD

Stadt Luzern, Kanton Luzern, Real und EWL planen auf den Kantonsstrassen am und rund um den Pilatusplatz eine umfassende Sanierung und Erneuerung. So müssen viele Werkleitungen erneuert und die Bushaltestellen behindertengerecht ausgestaltet werden. Das entsprechende Vorprojekt ist abgeschlossen, es sieht keine grösseren 
Änderungen am aktuellen Verkehrsregime vor. Mit der Erneuerung der Werkleitungen wurde begonnen.

Auf Wunsch aus den Quartieren hat das Tiefbauamt der Stadt im Juni 2020 mit den Arbeiten für ein Vorprojekt begonnen, welches mit der sogenannten Y-Lösung eine neue Verkehrsführung beinhaltet. Diese Y-Lösung würde den gesamten Bereich der Obergrundstrasse zwischen Stadthaus und Inselbau zu einem grossen Teil vom Verkehr befreien und aufwerten. Ende 2020 liegt das Vorprojekt im Entwurf vor. Anschliessend wird überprüft, ob die sicherheitsrelevanten Normvorgaben für alle Verkehrsteilnehmenden erfüllt werden. Die Erkenntnisse werden ins Vorprojekt eingearbeitet. Dieses wird im Frühling 2021 vorliegen.

Nach einem vertieften Variantenvergleich entscheidet der Stadtrat, ob das Projekt auf Basis der heutigen Verkehrsführung oder der Y-Lösung beim Kanton zur Weiterbearbeitung beantragt wird. Die Stadt will den Variantenentscheid bis Ende 2021 fällen. Das letzte Wort hat der Kanton als Strasseneigentümer. Der Baubeginn ist frühestens zwischen 2024 und 2026 denkbar. 

Die IG Pilatusplatz ist gegen die Y-Lösung, weil sich dadurch die Anzahl der Parkplätze um den Inselbau reduzieren würde. Die IG hat deshalb beim Kanton Luzern einen eigenen Vorschlag zum Erhalt der Parkplätze eingereicht. Der Vorschlag der IG sieht vor, neben der bestehenden Parkierung beim Inselbau eine Fahrgasse zu realisieren. Diese soll mittels neuer Trenninsel gegenüber den anderen Fahrspuren abgegrenzt werden – analog der Parkplatzsituation auf Seite Hallwilerweg. Die IG hat den Kanton gebeten, diese Variante als Test vor Ort zu prüfen. Die kantonale Dienststelle Verkehr und Infrastruktur hat diese Prüfung der Stadt übertragen.

 

Mehrere Defizite

Die drei wichtigsten Erkenntnisse aus dieser Überprüfung sind für Stadt und Kanton Luzern, dass unter anderem die Bushaltestellen beim Vorschlag der IG nicht behindertengerecht ausgestaltet werden könnten. Velofahrenden aus dem Bruchquartier soll beim Pilatusplatz eine Verbindung in Richtung Kleinstadt und Bahnhof ermöglicht werden. Dazu ist eine separate Velospur nötig. Die Radverkehrsquerung ist ein wichtiges Projektziel und eine Massnahme aus dem kantonalen Bauprogramm und dem Agglomerationsprogramm des Bundes. Mit dem Vorschlag der IG Pilatusplatz hätte sie keinen Platz mehr.

Für die Einrichtung einer separaten Parkplatzzufahrt gemäss Vorschlag der IG müssten die Fahrspuren des Durchgangsverkehrs zudem stark verschmälert werden. Zusätzlich würde der heute schon unsichere Fussgängerstreifen am Hirschengraben gefährlicher. Beides würde nach Ansicht der Stadt und des Kantons die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Aufgrund dieser Erkenntnisse kommen das städtische Tiefbauamt und die kantonale Dienststelle Verkehr und Infrastruktur zum selben Schluss: nämlich dass der Vorschlag der IG Pilatusplatz weder im zukünftigen Projekt umgesetzt noch als Sofortmassnahme getestet werden soll. Denn würde der Vorschlag der IG umgesetzt, könnten massgebende Projektziele, Rahmenbedingungen und Normen nicht eingehalten werden. Diese Variante wäre dadurch nicht bewilligungsfähig.

Alle Infos zum Projekt samt allen relevanten Dokumenten finden sich wie gewohnt auf www.pilatusplatz.stadtluzern.ch.

PD

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