Amphibien gehen wieder auf Wanderung
Damit Frösche, Kröten und Molche auf ihren Wanderrouten Strassen sicher queren können, sind Schutzmassnahmen erforderlich.
Mit dem Frühling wandern Frösche, Kröten und Molche von ihren Winterquartieren zu den Laichgewässern. Dabei legen sie mehrere Kilometer zurück. Überall dort, wo ihre Wanderrouten Strassen queren, sind Schutzmassnahmen erforderlich, damit die Amphibien nicht Opfer des Verkehrs werden und lokale Populationen aussterben. Im Kanton Luzern sind über 30 solche Zugstellen bekannt.
Strassensperrungen an drei Orten
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) koordiniert die entsprechenden Schutzmassnahmen. Bei einer Mehrzahl der Zugstellen stellen Freiwillige eine Abfangvorrichtung aus temporären Zäunen und eingegrabenen Kesseln auf. Jährlich bis zu 30 000 Amphibien tragen freiwillige Luzernerinnen und Luzerner sicher über die Strasse.
An drei Orten werden während der Zugnächte die Strasse gesperrt: Es sind dies die Nebenstrassen zwischen Urswil und Ballwil, zwischen Willisau und Grosswangen im Ostergau sowie zwischen Lupfen und Gishalden in Langnau bei Reiden. An einigen Zugstellen hat der Kanton Luzern baulich permanente Massnahmen realisiert. Dank diesen können die Tiere die Strasse mittels Unterführungen jederzeit unbeschadet queren.
Fische in fischfreien Gewässern
Haben die Amphibien ihr Laichgewässer erreicht, ist ihre Fortpflanzung noch nicht gewiss. Es wird oft festgestellt, dass Fische in ursprünglich fischfreie Gewässer eingesetzt worden sind. Dies ist für Amphibien problematisch, denn sie selbst sowie ihre Eier und Larven stehen auf dem Speisezettel einiger Fischarten. Durch das Einsetzen von Fischen werden auch speziell für die Amphibienförderung gebaute Kleingewässer statt zum Schutzobjekt zur Todesfalle. Konkret schätzt die Dienststelle Landwirtschaft und Wald, dass in jedem fünften solcher Kleingewässer illegal Fische eingesetzt wurden. Gerade einige fremde Fischarten vermehren sich schnell sehr stark. Ein Goldfischweibchen beispielsweise kann mehrere Male im Jahr laichen. Die Fische wieder aus dem Gewässer zu entfernen, ist aufwendig und teuer. Das Gewässer muss dazu während mehrerer Wochen im Winter trockengelegt werden. Für eine Entfernung der Fische sind die Eigentümer der Kleingewässer verantwortlich.
Des Weiteren können auch ausgesetzte Schildkröten den Bestand der einheimischen Amphibien reduzieren. Die Dienststelle Lawa empfiehlt deshalb, sich vor dem Kauf von Aquarienfischen oder Schildkröten über deren Haltung zu informieren. Das Aussetzen fremder Tierarten verstösst gegen das Tierschutzgesetz (TSchG) und das Bundesgesetz über die Fischerei (BGF) und ist strafbar. Wer sich von einem Aquariumfisch oder einer Schildkröte trennen will, sollte eine Umplatzierung über ein Tierheim oder einen Tierhändler organisieren. So kann jede und jeder mithelfen, die Arbeit der Zugstellenbetreuerinnen und -betreuer erfolgreicher zu machen.
PD