Aktualisierung des Betriebskonzepts nötig

Das Betriebskonzept für das Neue Luzerner Theater soll aktualisiert und extern überprüft werden. Im Fokus: die Betriebskosten sowie die Frage nach der Eigentümerin des Gebäudes.

Das Siegerprojekt für das Neue Luzerner Theater wurde in den letzten Monaten wesentlich überarbeitet und verändert. Parallel wird auch das 2020 erstellte Betriebskonzept noch vor dem Entscheid über den Projektierungskredit aktualisiert; nun soll es zusätzlich extern überprüft werden. Der Regierungsrat beantragt damit, ein entsprechendes Postulat aus dem Kantonsrat erheblich zu erklären.

Betriebskosten im Rahmen halten

Für den Bau des Neuen Luzerner Theaters haben sich die Stadt Luzern und der Kanton Luzern auf eine Aufgabenteilung geeinigt. Der Neubau wird durch die Stadtrealisiert und finanziert, der Kanton trägt über den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe die entstehenden höheren Betriebskosten teilweise mit. Für den Regierungsrat ist deshalb wichtig, dass die künftigen Betriebskosten den heutigen Umfang um nicht mehr als maximal 10 Prozent überschreiten und dass sich der Eigenfinanzierungsgrad des Luzerner Theaters substanziell verbessert. Aufgrund der wesentlichen Überarbeitung und Weiterentwicklung des Siegerprojekts ist es notwendig, das vor über drei Jahren erarbeitete Betriebskonzept auf einen aktuellen Stand zu bringen, um eine angemessene Abbildung der Wirtschaftlichkeit des Projekts zu gewährleisten. Der Regierungsrat beantragt dieses Vorgehen im Rahmen der Beantwortung des Postulats P 35 von Adrian Nussbaum. Auch der Stadtrat von Luzern ist mit einem zweistufigen Vorgehen einverstanden.

Relevante Indikatoren verifizieren

Das Betriebskonzept wird nun extern und in zwei Schritten überprüft werden. In einer Vorevaluation sollen – noch vor dem Entscheid über den Projektierungskredit – fundierte Aussagen zum veränderten Betrieb gemacht und die relevanten Indikatoren in den verschiedenen Handlungsfeldern verifiziert werden. Der Regierungsrat erwartet dabei auch eine Antwort auf die Frage, ob sich das geplante Theater mit der Vorgabe einer Betriebskostenerhöhung um maximal 10 Prozent realisieren lässt.

Auftrag extern vergeben

Auch muss verbindlich geklärt werden, wer Eigentümerin des Gebäudes wird und in der Folge die Unterhaltskosten trägt. Eine vollständige externe Überprüfung im Sinn einer kompletten Evaluation soll nach Vorliegen des definitiven Projekts und nach der städtischen Abstimmung erfolgen. Der Auftrag für die geplante Vorevaluation wie auch für die vollständige Überprüfung erfolgt durch den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe.

PD

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