63 Prozent bezahlten andere
Vor wenigen Tagen traf es die Stadt La Chaux-de-Fonds, am 28. Juni 2021 war der Kanton Luzern von einem starken Unwetter betroffen. Ein Einblick, wie solche grossen Ereignisse finanziell bewältigt werden.
Elementarschäden in der Höhe von gesamthaft 400 Millionen Franken hatten die Unwetter 2021, vor allem das Hagelereignis vom 28. Juni 2021, im Kanton Luzern verursacht. Alle 50 Jahre wird mit dem Eintreffen eines Unwetters dieser grossen Zerstörungskraft gerechnet. Das Unwetter, welches letzte Woche mit Spitzenwindgeschwindigkeiten von über 200 km/h über die Stadt La Chaux-de-Fonds zog, zeigt auf, dass es durchaus möglich ist, dass solche ungewöhnlich starken Unwetter in der Zukunft durchaus öfter eintreten könnten. Doch wie werden die Schäden finanziert?
Die 400 Millionen Franken der Hagelschäden von 2021 hatte die Gebäudeversicherung Luzern nicht alleine zu tragen. «Im Bereich der Katastrophenschäden, als Folge von Elementarereignissen, kommt es zu einer solidarischen Risikoteilung unter den kantonalen Gebäudeversicherungen und dem Interkantonalen Rückversicherungsverband IRV», erklärt der Direktor der Gebäudeversicherung Luzern, Dölf Käppeli.
Zürich hat 38 Millionen bezahlt
An den Folgekosten des Unwetters von 2021 haben sich entsprechend 17 andere kantonale Gebäudeversicherungen beteiligt. Die Gebäudeversicherung Luzern hat davon selbst 37 Prozent, also gut 148 Millionen Franken, getragen. Die Interkantonale Risikogemeinschaft Elementar hat 166,2 Millionen (42 Prozent) und der Interkantonale Rückversicherungsverband 85,3 Millionen Franken (21 Prozent) übernommen.
Die Schäden werden im Verhältnis der Grösse aufgeteilt. Die Gebäudeversicherung Luzern trägt einen Anteil von 5,8 Prozent der IRG-Schäden, der Kanton Zürich mit 23,3 Prozent den grössten Anteil und hat sich damit beim Unwetter von 2021 mit gut 38 Millionen Franken beteiligt.
«Bei den IRG handelt es sich um eine Deckung im Katastrophenfall. Das heisst, es werden Elementarschäden oberhalb der Grossschadengrenze gedeckt, wobei die Grossschadengrenze für jeden Kanton als Jahresschaden mit einer 50-jährigen Wiederkehrperiode definiert ist. Aktuell liegt die Grossschadengrenze für Luzern bei rund 237,8 Millionen Franken», erklärt Dölf Käppeli. Die Deckung des Interkantonalen Rückversicherungsverbands (IRV) umfasst das Risikopotenzial der Gebäudeversicherungen. Der IRV ist somit Teil eines umfassenden Sicherheitssystems zugunsten der Schweizer Bevölkerung. «Im Bereich der Katastrophenschäden, als Folge von Elementarereignissen, kommt es zu einer solidarischen Risikoteilung unter den kantonalen Gebäudeversicherungen und dem IRV. Im Zentrum dieser solidarischen Risikoteilung steht die Interkantonale Risikogemeinschaft Elementar (IRG). Hierbei handelt es sich um einen Schadenpool, an dem sich 18 Gebäudeversicherungen und der IRV beteiligen. Ohne die IRG wären die Gebäudeversicherungen bei grossen Elementarschäden, die den konventionellen Rückversicherungsschutz übersteigen, auf sich alleine gestellt.Marcel Habegger
Mitglieder Interkantonaler Rückversicherungsverband (IRV)
Gründung: 1910. – Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Waadt, Zug, Zürich (Stand 31. Dezember 2021).